Vorlagendetails
199/2022
2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Hameln (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 14.12.2022
- Abteilung
- 22 Ordnung und Straßenverkehr
- Beschlusstext
- Die 2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Hameln – Sondernutzungsgebührensatzung – (Anlage 1) einschließlich des aktualisierten Gebührentarifs (Anlage 2) wird beschlossen. Sie tritt am 01.01.2023 in Kraft.
- Abweichende Beschlusstexte
Beratungsfolge | Datum | TOP | Nummer | Ja | Nein | Enth. | Protokollauszug | |
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Ausschuss für Recht und Sicherheit | 10.11.2022 | 4 | 4/2022 | 0 | 0 | 0 | Protokollauszug | |
Ausschuss für Finanzen, Personal und Wirtschaft | 01.12.2022 | 6 | 8/2022 | 0 | 0 | 0 | Protokollauszug | |
Verwaltungsausschuss | 07.12.2022 | 10 | 9/2022 | Erst Anmelden | ||||
Rat | 14.12.2022 | 10 | 7/2022 | 0 | 0 | 0 | Protokollauszug |
Beschlusstexte weiterer Vorlagenversionen | |
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199/2022-1 | Die 2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Hameln – Sondernutzungsgebührensatzung – (Anlage 1) einschließlich des aktualisierten Gebührentarifs (Anlage 2) wird beschlossen. Sie tritt am 01.01.2023 in Kraft |