Protokollauszug199/2022
Ausschuss für Recht und Sicherheit 4/2022 am 10.11.2022


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2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Hameln (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 14.12.2022

Beschlusstext
Die 2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Hameln – Sondernutzungsgebührensatzung – (Anlage 1) einschließlich des aktualisierten Gebührentarifs (Anlage 2) wird beschlossen. Sie tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Aus der Aussprache
Herr Campe stellte die Vorlage vor und wies den Ausschuss darauf hin, dass die vorgeschlagenen Änderungen Zielvereinbarungen wären, welche bei den Haushaltskonsolidierungen im Rat beschlossen worden wären.
Es wurde über folgende Punkte der Sondernutzungsgebührensatzung diskutiert:
Banner und Werbeträger aller Art
Wahlstände der Parteien
Fahrradständer
2. Grundstückszufahrt
Herr Lönnecker ergriff das Wort als Finanzausschussvorsitzender und wies darauf hin, dass man die Vorlage nicht komplett auseinandernehmen, sondern über einzelne Themen sprechen und abstimmen sollte.
Herr Campe wies darauf hin, dass die vorgeschlagenen Änderungen Teil der Gesamtsatzung seien. Eine getrennte Abstimmung einer Satzung wäre nicht möglich.
Es wurde vereinbart, dass sich die Fraktionen untereinander abstimmen und der Verwaltung das Ergebnis rechtzeitig vor dem Finanzausschuss vorlegen, so dass diese durch die Verwaltung in die Gesamtsatzung eingearbeitet werden können.