Vorlagendetails 91/2022

Bebauungsplan Nr. 552 "Hummebogen" Entwurf und Auslage

Abteilung
41 Stadtentwicklung und Planung
Beschlusstext
Gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), werden der Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 552 einschließlich Begründung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Klein-Berkel, Flur 3, die Flurstücke 65/25 und 65/23. Es sind unbebaute Grundstücksflächen, die westlich und südlich an die Straße Hummebogen angrenzen. Einbezogen in das Plangebiet sind außerdem die ehemalige Hofstelle Hummebogen 1 und das Hausgrundstück Hummebogen 7.
Der Bebauungsplan soll gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden. Hierbei findet das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 (BauGB) Anwendung.
Abweichende Beschlusstexte
Vorlagenanlagen Download
Planzeichnung Entwurf 1 MB PDF
Begründung 1 MB PDF
Versickerungsgutachten 739 KB PDF
Artenschutzrechtliches Fachgutachten 5 MB PDF
Planungshinweise für Brutvögel 217 KB PDF
Planungshinweise für Fledermäuse 2 MB PDF
Baumgutachten 8 MB PDF
Dokumentation CEF Maßnahmen 1 MB PDF
Anlage B Hummebogen 32 MB PDF
BeratungsfolgeDatumTOPNummerJaNeinEnth.Protokollauszug
Ortsrat Klein Berkel 28.04.202242/2022 000 Protokollauszug
Ausschuss für Stadtentwicklung 11.05.202292/2022 940 Protokollauszug
Ortsrat Klein Berkel 23.06.202233/2022 332 Protokollauszug
Verwaltungsausschuss 29.06.202265/2022 Einstimmig Erst Anmelden
Beschlusstexte weiterer Vorlagenversionen
91/2022-1 Der Entwurf und die Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplans Nr. 552 „Hummebogen“ werden einschließlich Begründung beschlossen.
Der am 29.06.2022 durch den VA bereits beschlossene Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 552 „Hummebogen“ (Vorlage 91 / 2022) wird um folgende 2 Punkte ergänzt:
Versickerung oder Rückhaltung von Oberflächenwasser gem. § 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB und
Redaktionelle Ergänzung der Planzeichnung um einen Höhenreferenzpunkt.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Klein-Berkel, Flur 3, die Flurstücke 65/25 und 65/23. Es sind unbebaute Grundstücksflächen, die westlich und südlich an die Straße Hummebogen angrenzen. Einbezogen in das Plangebiet sind außerdem die ehemalige Hofstelle Hummebogen 1 und das Hausgrundstück Hummebogen 7.
Die Änderung wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf Bebauungsplan Nr. 552 „Hummebogen“ gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.