Vorlagendetails
91/2022-1
Bebauungsplan Nr. 552 "Hummebogen" Entwurf und Auslage
- Abteilung
- 41 Stadtentwicklung und Planung
- Beschlusstext
- Der Entwurf und die Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplans Nr. 552 „Hummebogen“ werden einschließlich Begründung beschlossen.
Der am 29.06.2022 durch den VA bereits beschlossene Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 552 „Hummebogen“ (Vorlage 91 / 2022) wird um folgende 2 Punkte ergänzt:
Versickerung oder Rückhaltung von Oberflächenwasser gem. § 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB und
Redaktionelle Ergänzung der Planzeichnung um einen Höhenreferenzpunkt.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Klein-Berkel, Flur 3, die Flurstücke 65/25 und 65/23. Es sind unbebaute Grundstücksflächen, die westlich und südlich an die Straße Hummebogen angrenzen. Einbezogen in das Plangebiet sind außerdem die ehemalige Hofstelle Hummebogen 1 und das Hausgrundstück Hummebogen 7.
Die Änderung wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf Bebauungsplan Nr. 552 „Hummebogen“ gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen. - Abweichende Beschlusstexte
Beratungsfolge | Datum | TOP | Nummer | Ja | Nein | Enth. | Protokollauszug | |
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Ausschuss für Stadtentwicklung | 01.09.2022 | 6 | 4/2022 | 13 | 0 | 0 | Protokollauszug | |
Verwaltungsausschuss | 21.09.2022 | 5 | 7/2022 | Einstimmig | Erst Anmelden |
Beschlusstexte weiterer Vorlagenversionen | |
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91/2022 | Gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), werden der Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 552 einschließlich Begründung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Klein-Berkel, Flur 3, die Flurstücke 65/25 und 65/23. Es sind unbebaute Grundstücksflächen, die westlich und südlich an die Straße Hummebogen angrenzen. Einbezogen in das Plangebiet sind außerdem die ehemalige Hofstelle Hummebogen 1 und das Hausgrundstück Hummebogen 7. Der Bebauungsplan soll gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden. Hierbei findet das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 (BauGB) Anwendung. |