Vorlagendetails 299/2021

Reinigungs- und Sanierungsarbeiten an historischen Grabdenkmälern des Garnisonfriedhofs

Abteilung
55 Betriebshof und Friedhöfe
Beschlusstext
Um die gesetzlichen Pflichtaufgaben des Denkmalschutzgesetzes zu erfüllen, wird die Verwaltung beauftragt, die im Rahmen der vorliegenden gutachterlichen Untersuchung festgestellten erforderlichen Reinigungs- und Sanierungsarbeiten an den historischen Grabmalen des Garnisonfriedhofs durchführen zu lassen. Die Arbeiten sollen in zwei Bauabschnitten in den Jahren 2022 und 2023 erfolgen.
Die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 115.500 Euro werden im Haushalt 2022/2023 bereitgestellt.
Abweichende Beschlusstexte
Vorlagenanlagen Download
Anlage_Gutachterliche Untersuchung Garnisonfriedhof 7 MB PDF
Anlage_Übersicht Kostenkalkulation 100 KB PDF
BeratungsfolgeDatumTOPNummerJaNeinEnth.Protokollauszug
Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz 02.02.20226.11/2022 000 Protokollauszug
Ausschuss für Finanzen, Personal und Wirtschaft 23.02.2022121/2022 1300 Protokollauszug
Verwaltungsausschuss 09.03.2022292/2022 Einstimmig Erst Anmelden
Rat 23.03.2022271/2022 4100 Protokollauszug
Beschlusstexte weiterer Vorlagenversionen
299/2021-1 Die Verwaltung wird beauftragt, die gesetzlich erforderlichen Reinigungs- und Sanierungsarbeiten an den historischen Grabmalen des Garnisonfriedhofs im Sinne der Priorisierung der Anlage 1 (Kostenkalkulation) wie folgt durchzuführen:
Die erforderlichen Arbeiten an den acht akut betroffenen Grabdenkmälern (Priorität 1) erfolgen im Jahr 2023. Die Mittel, in Höhe von 43.000 €, stehen im Doppelhaushalt 2022/2023 zur Verfügung.
Die erforderlichen Arbeiten an den elf mittelbar betroffenen Grabdenkmälern (Priorität 2) erfolgen im Jahr 2023. Die Mittel, in Höhe von 46.000 €, stehen im Doppelhaushalt 2022/2023 zur Verfügung. Der Sperrvermerk im Haushaltsplan, der die Folge des Beschlusses zur Vorlage 299/2021 war, wird entsprechend aufgehoben.
Die erforderlichen Arbeiten an den neun übrigen Grabdenkmälern (Priorität 3) sollen nach Möglichkeit im Jahr 2024 erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Mittelansätze für den Haushaltsplanentwurf 2024 anzumelden.