Vorlagendetails 299/2021-1

Reinigungs- und Sanierungsarbeiten an historischen Grabdenkmälern des Garnisonfriedhofs

Abteilung
55 Betriebshof und Friedhöfe
Beschlusstext
Die Verwaltung wird beauftragt, die gesetzlich erforderlichen Reinigungs- und Sanierungsarbeiten an den historischen Grabmalen des Garnisonfriedhofs im Sinne der Priorisierung der Anlage 1 (Kostenkalkulation) wie folgt durchzuführen:
Die erforderlichen Arbeiten an den acht akut betroffenen Grabdenkmälern (Priorität 1) erfolgen im Jahr 2023. Die Mittel, in Höhe von 43.000 €, stehen im Doppelhaushalt 2022/2023 zur Verfügung.
Die erforderlichen Arbeiten an den elf mittelbar betroffenen Grabdenkmälern (Priorität 2) erfolgen im Jahr 2023. Die Mittel, in Höhe von 46.000 €, stehen im Doppelhaushalt 2022/2023 zur Verfügung. Der Sperrvermerk im Haushaltsplan, der die Folge des Beschlusses zur Vorlage 299/2021 war, wird entsprechend aufgehoben.
Die erforderlichen Arbeiten an den neun übrigen Grabdenkmälern (Priorität 3) sollen nach Möglichkeit im Jahr 2024 erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Mittelansätze für den Haushaltsplanentwurf 2024 anzumelden.
Abweichende Beschlusstexte
Vorlagenanlagen Download
Übersicht Kostenkalkulation 104 KB PDF
BeratungsfolgeDatumTOPNummerJaNeinEnth.Protokollauszug
Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz 09.06.202263/2022 000 Protokollauszug
Verwaltungsausschuss 29.06.2022155/2022 Einstimmig Erst Anmelden
Rat 13.07.2022133/2022 3900 Protokollauszug
Beschlusstexte weiterer Vorlagenversionen
299/2021 Um die gesetzlichen Pflichtaufgaben des Denkmalschutzgesetzes zu erfüllen, wird die Verwaltung beauftragt, die im Rahmen der vorliegenden gutachterlichen Untersuchung festgestellten erforderlichen Reinigungs- und Sanierungsarbeiten an den historischen Grabmalen des Garnisonfriedhofs durchführen zu lassen. Die Arbeiten sollen in zwei Bauabschnitten in den Jahren 2022 und 2023 erfolgen.
Die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 115.500 Euro werden im Haushalt 2022/2023 bereitgestellt.