Protokollauszug299/2021
Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz 1/2022 am 02.02.2022


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Reinigungs- und Sanierungsarbeiten an historischen Grabdenkmälern des Garnisonfriedhofs

Beschlusstext
Um die gesetzlichen Pflichtaufgaben des Denkmalschutzgesetzes zu erfüllen, wird die Verwaltung beauftragt, die im Rahmen der vorliegenden gutachterlichen Untersuchung festgestellten erforderlichen Reinigungs- und Sanierungsarbeiten an den historischen Grabmalen des Garnisonfriedhofs durchführen zu lassen. Die Arbeiten sollen in zwei Bauabschnitten in den Jahren 2022 und 2023 erfolgen.
Die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 115.500 Euro werden im Haushalt 2022/2023 bereitgestellt.

Aus der Aussprache
Herr Szubin stellte die Beschlussvorlage vor.
Frau Schultze fragte, ob sich die angestrebte Förderung auf alle betroffenen Grabdenkmälern erstrecke oder lediglich auf die acht akut betroffenen. Herr Szubin bestätigte, dass die Förderung alle Grabdenkmäler einschließe.
Frau Schultze erklärte, man müsse die Realisierung der gesamten Maßnahmen von der Genehmigung der Förderung abhängig machen.
Herr Szubin wies darauf hin, dass eine rechtliche Verpflichtung zur Instandhaltung der Grabdenkmäler besteht.
Frau Schultze stellte folgenden Änderungsantrag:
Ursprünglicher Beschlussvorschlag:
"Um die gesetzlichen Pflichtaufgaben des Denkmalschutzgesetzes zu erfüllen, wird die Verwaltung beauftragt, die im Rahmen der vorliegenden gutachterlichen Untersuchung festgestellten erforderlichen Reinigungs- und Sanierungsarbeiten an den historischen Grabmalen des Garnisonfriedhofs durchführen zu lassen. Die Arbeiten sollen in zwei Bauabschnitten in den Jahren 2022 und 2023 erfolgen.
Die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 115.500 Euro werden im Haushalt
2022/2023 bereitgestellt."
Geänderter Beschlussvorschlag:
"Um die gesetzlichen Pflichtaufgaben des Denkmalschutzgesetzes zu erfüllen, wird die Verwaltung beauftragt, die im Rahmen der vorliegenden gutachterlichen Untersuchung festgestellten erforderlichen Reinigungs- und Sanierungsarbeiten an den historischen Grabmalen des Garnisonfriedhofs durchführen zu lassen. Die Arbeiten sollen in zwei Bauabschnitten in den Jahren 2022 und 2023 erfolgen.
Die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 115.500 Euro werden im Haushalt
2022/2023 bereitgestellt.
Der vorangegangene Beschlussvorschlag soll nur dann umgesetzt werden, wenn die Fördermittel vollumfänglich vom Fördermittelgeber genehmigt werden. Sollten die Fördermittel nicht oder nicht vollumfänglich generiert werden können, sollen zunächst die Arbeiten an den acht akut betroffenen Grabdenkmälern des Gutachtens durchgeführt werden. Hierüber ist die Politik im Vorfeld zu informieren."
Herr Meyer gab den Änderungsantrag zur Abstimmung:
Abstimmungsergebnis:
Ja 10 Nein 0 Enthaltungen 3