Vorlagendetails 166/2022-1

Energieeinsparung durch Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung in allen Hamelner Ortsteilen, Gewerbegebieten und an diversen Fuß- und Radwegen hier: Fristverlängerung

Abteilung
52 Verkehrsplanung und Straßenwesen
Beschlusstext
Bis zur Grundsatzentscheidung des Rates der Stadt Hameln am 15.05.2024 über eine gänzliche Entfristung und den weiteren Ausbau der Nachtabschaltung (i.S.d. Vorlage 166/2022-2) wird aufgrund der sinnvollen und notwendigen vorherigen Beteiligungen der Ortsräte die gegenwärtige Befristung der beschlossenen Nachtabschaltung (29.02.2024) bis zum 15.05.2024 verlängert.
Abweichende Beschlusstexte
BeratungsfolgeDatumTOPNummerJaNeinEnth.Protokollauszug
Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz 23.11.2023117/2023 480 Protokollauszug
Verwaltungsausschuss 13.12.202315.18/2023 Mehrheitlich Erst Anmelden
Rat 20.12.2023126/2023 14232 Protokollauszug
Beschlusstexte weiterer Vorlagenversionen
166/2022 Der Rat beschließt die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung in allen Hamelner Ortsteilen, Gewerbegebieten sowie an diversen Fuß- und Radwegen in der Zeit von 22 bis 5 Uhr. Die Maßnahme wird zunächst bis zum 29.02.2024 befristet.
166/2022-2 Die vom Rat im November 2022 beschlossene Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung (Vorlage 166/2022) in allen Hamelner Ortsteilen, Gewerbegebieten sowie an diversen Fuß- und Radwegen in der Zeit von 23 bis 5 Uhr (Freitag-/Samstagnacht 24 bis 5 Uhr) wird unbefristet fortgesetzt und weiter sukzessive im gesamten Stadtgebiet unter Beachtung der Verkehrssicherungspflicht ausgebaut.