Vorlagendetails
166/2022-1
Energieeinsparung durch Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung in allen Hamelner Ortsteilen, Gewerbegebieten und an diversen Fuß- und Radwegen hier: Fristverlängerung
- Abteilung
- 52 Verkehrsplanung und Straßenwesen
- Beschlusstext
- Bis zur Grundsatzentscheidung des Rates der Stadt Hameln am 15.05.2024 über eine gänzliche Entfristung und den weiteren Ausbau der Nachtabschaltung (i.S.d. Vorlage 166/2022-2) wird aufgrund der sinnvollen und notwendigen vorherigen Beteiligungen der Ortsräte die gegenwärtige Befristung der beschlossenen Nachtabschaltung (29.02.2024) bis zum 15.05.2024 verlängert.
- Abweichende Beschlusstexte
Beratungsfolge | Datum | TOP | Nummer | Ja | Nein | Enth. | Protokollauszug | |
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Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz | 23.11.2023 | 11 | 7/2023 | 4 | 8 | 0 | Protokollauszug | |
Verwaltungsausschuss | 13.12.2023 | 15.1 | 8/2023 | Mehrheitlich | Erst Anmelden | |||
Rat | 20.12.2023 | 12 | 6/2023 | 14 | 23 | 2 | Protokollauszug |
Beschlusstexte weiterer Vorlagenversionen | |
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166/2022 | Der Rat beschließt die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung in allen Hamelner Ortsteilen, Gewerbegebieten sowie an diversen Fuß- und Radwegen in der Zeit von 22 bis 5 Uhr. Die Maßnahme wird zunächst bis zum 29.02.2024 befristet. |
166/2022-2 | Die vom Rat im November 2022 beschlossene Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung (Vorlage 166/2022) in allen Hamelner Ortsteilen, Gewerbegebieten sowie an diversen Fuß- und Radwegen in der Zeit von 23 bis 5 Uhr (Freitag-/Samstagnacht 24 bis 5 Uhr) wird unbefristet fortgesetzt und weiter sukzessive im gesamten Stadtgebiet unter Beachtung der Verkehrssicherungspflicht ausgebaut. |