Vorlagendetails 194/2022

Mindestfunktionsstärke der hauptberuflichen Wachbereitschaft der Stadt Hameln

Abteilung
27 Feuerwehr/Rettungsdienst
Beschlusstext
Der Rat der Stadt Hameln beschließt, dass die tägliche Mindestfunktionsstärke der Hauptberuflichen Wachbereitschaft der Stadt Hameln (HWB) von neun Funktionsstellen im Brandschutz- und Hilfeleistungsdienst sichergestellt wird.
Zur Sicherstellung der täglichen Mindestfunktionsstärke für den Brandschutz- und Hilfeleistungsdienst werden zusätzlich 15,0 VZÄ im Nachtragstellenplan 2022 für die Hauptberufliche Wachbereitschaft (HWB) ausgewiesen.
Abweichende Beschlusstexte
Vorlagenanlagen Download
Anlage 1: Auszug aus der Unfallverhütungsvorschrift für Feuerwehren; §24 Einsatz mit Atem-schutzgeräten 207 KB PDF
Anlage 2: Auszug aus der Feuerwehrdienstvorschrift 3 Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungs-einsatz 149 KB PDF
Anlage 3: Auszug aus der Feuerwehrdienstvorschrift 7 Atemschutz 174 KB PDF
Anlage 4: Fachempfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren des Bun-des in deutschen Städtetag für Qualitätskriterien bei Bedarfsplanungen für Feuerweh-ren in Städten 110 KB PDF
Anlage 5: Grafische Darstellung Schutzziel 1 MB PDF
BeratungsfolgeDatumTOPNummerJaNeinEnth.Protokollauszug
Ausschuss für Recht und Sicherheit 10.11.202294/2022 000 Protokollauszug
Ausschuss für Finanzen, Personal und Wirtschaft 01.12.20223.18/2022 000 Protokollauszug
Verwaltungsausschuss 07.12.20225.19/2022 Erst Anmelden
Rat 14.12.20226.17/2022 000 Protokollauszug