Protokollauszug194/2022
Ausschuss für Recht und Sicherheit
4/2022 am 10.11.2022
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Mindestfunktionsstärke der hauptberuflichen Wachbereitschaft der Stadt Hameln
Beschlusstext
Der Rat der Stadt Hameln beschließt, dass die tägliche Mindestfunktionsstärke der Hauptberuflichen Wachbereitschaft der Stadt Hameln (HWB) von neun Funktionsstellen im Brandschutz- und Hilfeleistungsdienst sichergestellt wird.
Zur Sicherstellung der täglichen Mindestfunktionsstärke für den Brandschutz- und Hilfeleistungsdienst werden zusätzlich 15,0 VZÄ im Nachtragstellenplan 2022 für die Hauptberufliche Wachbereitschaft (HWB) ausgewiesen.
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