Protokollauszug226/2023
Ausschuss für Recht und Sicherheit 1/2024 am 07.02.2024


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Antrag der Gruppe SPD/ Bündnis 90/ Die Grünen vom 07.12.2023: Antrag zur Sondernutzungsgebührensatzung, hier Änderung der Gebührensatzung für Grundstückseinfahrten

Beschlusstext
Hiermit stellt die Gruppe SPD / Bündnis 90 Die Grünen im Rat der Stadt Hameln folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung im VA und Rat:
Der in der Ratssitzung am 14.12.2022 mit der Vorlage 199/2022 beschlossene Paragraph 7 der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Hameln einschließlich der Nummern 19a und 19b des Gebührentarifs für Grundstückseinfahrten werden mit Wirkung zum 01.01.2024 in der jetzigen Form aufgehoben.
Ab dem 01.01.2024 wird in der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Hameln unter lfd. Nr. 19 dem Gebührentarif für Grundstückseinfahrten folgender Tarif aufgenommen:
Sondernutzung für Grundstückzufahrten bei allen Neubauten, die die Regelbreite überschreiten. Als Regelbreite gilt:
für private Wohngrundstücke: 4 Meter
bei Mehrfamilienhäusern: 6 Meter
für Gewerbegrundstücke: 8 Meter
Die Höhe der Gebühr beträgt 15,- Euro jährlich pro angefangenen zusätzlichen Meter.

Aus der Aussprache
Herr Binder sagte, dass die im letzten Jahr eingeführten Gebühren für Grundstückszufahrten teilweise, nämlich für Einfahrten, die bis Ende 2022 erbaut wurden, zurückgenommen werden sollen. Diese Aufhebung ergeht rückwirkend zum 01.01.2023. Er möchte somit heilen, was damals der Not geschuldet war, da damals die Stadt als Bedarfskommune galt.
Herr Lönnecker ergänzte, dass nun andere Möglichkeiten gefunden wurden, um die Mindereinnahmen zu kompensieren.
Herr Hedemann ergänzte, dass man mit großen Einfahrten viel öffentlichen Raum verbrauchen würde und somit immer mehr Fläche versiegelt werde. Herr Limberg entgegnete, dass die Gebühr für Grundstückszufahrten zukünftig in neue Bauanträge eingearbeitet werden solle.
Herr Bas verlässt den Raum.
Es wird über die Vorlage 7/2024 abgestimmt.