Protokollauszug201/2023
Rat 6/2023 am 20.12.2023


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Änderungsantrag der FDP-Fraktion zur Parkgebührenverordnung (182/2023) v. 21.11.2023

Aus der Aussprache
Ratsherr Zemlin berichtete zunächst über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, mit diesem die Regelungen der Stadt Freiburg über die Anwohnerparkgebühren für unwirksam erklärt wurde. Dieses Urteil habe auch Signalwirkung für die Stadt Hameln mit der Folge, dass eine Neufassung der Bewohnerparkgebührenverordnung ohne Sozialklausel erforderlich werde.
In seinen anschließenden Ausführungen zum Änderungsantrag seiner Fraktion beklagte Herr Zemlin die Höhe der Gebühr von 360,00 € im Jahr. Diese sei nicht angemessen für die Größe einer Stadt wie Hameln und auch sozial unverträglich.
Die zur Abstimmung vorgelegte Bewohnerparkgebührenverordnung fördere eine Zweiklassen-Gesellschaft, Bewohner mit niedrigerem Einkommen seien benachteiligt. Er bat daher dem Änderungsantrag seiner Fraktion zuzustimmen.