Protokollauszug199/2022
Rat 7/2022 am 14.12.2022


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2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Hameln (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 14.12.2022

Aus der Aussprache
Ratsherr Mackenthun dankte der Verwaltung für das Einarbeiten von Änderungswünschen der Fraktionen in die neue Vorlage -1. Neu aufgenommen wurde eine Gebührenbefreiung für das Aufstellen von Fahrradständern sowie für das Aufstellen von politischen Ständen 6 Wochen vor einer Wahl.
Ratsherr Zemlin sprach sich gegen die jährliche wiederkehrende Gebührenerhebung für eine zweite oder mehrere Grundstückszufahrten aus und plädierte aufgrund des geringeren Verwaltungsaufwandes für eine einmalige Nutzungsgebühr. Auch Jugendverbände und –vereine sollen für das Aufstellen von Infoständen von der Gebührenpflicht befreit werden.
Ratsherr Dr. Lücke schloss sich der Forderung nach einer einmaligen Nutzugsgebühr an.
Ratsherr Langosch widersprach mit Verweis auf die in den Fachausschüssen erzielten Ergebnissen und beantragte, über die Vorlage 199/2022-1 wie bereits im FinA und VA zu beschließen.