Protokollauszug154/2022
Rat 5/2022 am 28.09.2022


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Satzung über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren in der Stadt Hameln (Bewohnerparkgebührensatzung)

Aus der Aussprache
StR’in und OB reagierten auf die in der Einwohnerfragestunde gemachten Äußerungen von betroffenen Anliegern und erläuterten die Gründe, die eine Satzungsänderung erforderlich machen.
Zum einen wurde die gesetzliche Sperre, die vorgab nicht mehr als 30,00 € im Jahr für ein Anwohnerparken zu erheben, aufgehoben und zum anderen ist Hameln anerkannte Bedarfskommune mit der Verpflichtung, dauerhaft 3 Millionen Euro einzusparen. Diese Maßnahme stelle eine Maßnahme von vielen dar, um dieses Ziel zu erreichen.
Die derzeitige Satzung laufe bis Ende 2022. Bewohnerparkausweise, die noch in 2022 beantragt werden, werden nach der aktuellen Satzung mit der bisherigen Gebühr bewilligt.
Mit der neuen Vorlage 154/2022-1 soll ein 2-Stufen-Modell mit einer Anhebung der Gebühren auf 200,00 € in 2023 und eine Anhebung auf 360,00 € in 2024 umgesetzt werden.
Ratsherr Zemlin wies darauf hin, dass angekündigte Klagen aus der Einwohnerschaft keinen Erfolg haben würden, da die Stadt Hameln rechtlich zulässig handelt.
Ratsfrau Dreisvogt erinnerte daran, dass die mit dem Land Niedersachsen getroffene Zielvereinbarung eingehalten werden müsse. Mit der neuen Vorlage sei ein guter Kompromiss gefunden worden.
Ratsherr Volker schlug bei der Gebührenbemessung eine Staffelung nach Einkommen vor. Zudem müsse bei den Ermäßigungen nachgebessert werden, da nicht alle Antragsteller Transferleistungen beziehen, sondern auch kleine bis mittlere Einkommen.
StR’in bemerkte hierzu, dass die Satzung diesbezüglich eine Öffnungsklausel habe.
Ratsfrau Albrecht erklärte, ihre Fraktion werde der Vorlage jetzt zustimmen. Eine geplante Staffelung nach Hubraum, Fahrzeuglänge etc. wird jedoch zu weiteren Diskussionen führen.
Ratsherr Binder äußerte zuversichtlich, dass Lösungen gefunden werden, um soziale Härten zu vermeiden.