Vorlagendetails 154/2022-1

Satzung über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren in der Stadt Hameln (Bewohnerparkgebührensatzung)

Abteilung
22 Ordnung und Straßenverkehr
Beschlusstext
Die Satzung über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren in der Stadt Hameln - Bewohnerparkgebührensatzung - (Anlage 1) wird beschlossen. Sie tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Kriterien in Bezug auf die Gebührenerhebung im Geltungsbereich der Bewohnerparkgebührensatzung zu evaluieren und zu prüfen. Ziel soll es sein, spätestens ab dem Jahr 2025 eine Differenzierung durch eine Staffelung der Gebühren in der Gebührensatzung zu verankern, zum Beispiel über die Fahrzeuglänge, Hubraum, zulässiges Gesamtgewicht, Breite, Höhe und Schadstoffklasse. Die Ergebnisse des Prüfauftrages sowie die erfassten Daten sollten Ende 2023 dem Rat der Stadt Hameln zur weiteren Beratung vorgelegt werden.
Abweichende Beschlusstexte
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Anlage 1 - Satzung 78 KB PDF
BeratungsfolgeDatumTOPNummerJaNeinEnth.Protokollauszug
Rat 28.09.20224.25/2022 3711 Protokollauszug
Beschlusstexte weiterer Vorlagenversionen
154/2022 Die Satzung über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren in der Stadt Hameln - Bewohnerparkgebührensatzung - (Anlage 1) wird beschlossen. Sie tritt am 01.11.2022 in Kraft.