Vorlagendetails
154/2022-1
Satzung über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren in der Stadt Hameln (Bewohnerparkgebührensatzung)
- Abteilung
- 22 Ordnung und Straßenverkehr
- Beschlusstext
- Die Satzung über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren in der Stadt Hameln - Bewohnerparkgebührensatzung - (Anlage 1) wird beschlossen. Sie tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Kriterien in Bezug auf die Gebührenerhebung im Geltungsbereich der Bewohnerparkgebührensatzung zu evaluieren und zu prüfen. Ziel soll es sein, spätestens ab dem Jahr 2025 eine Differenzierung durch eine Staffelung der Gebühren in der Gebührensatzung zu verankern, zum Beispiel über die Fahrzeuglänge, Hubraum, zulässiges Gesamtgewicht, Breite, Höhe und Schadstoffklasse. Die Ergebnisse des Prüfauftrages sowie die erfassten Daten sollten Ende 2023 dem Rat der Stadt Hameln zur weiteren Beratung vorgelegt werden. - Abweichende Beschlusstexte
Beratungsfolge | Datum | TOP | Nummer | Ja | Nein | Enth. | Protokollauszug | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Rat | 28.09.2022 | 4.2 | 5/2022 | 37 | 1 | 1 | Protokollauszug |
Beschlusstexte weiterer Vorlagenversionen | |
---|---|
154/2022 | Die Satzung über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren in der Stadt Hameln - Bewohnerparkgebührensatzung - (Anlage 1) wird beschlossen. Sie tritt am 01.11.2022 in Kraft. |