Protokollauszug34/2022
Rat 2/2022 am 24.05.2022


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Antrag d. Gruppe SPD/Bündnis 90/Die Grünen v. 08.02.22; Ausgliederung ZGW

Aus der Aussprache
Ratsherr Binder verwies in seiner Antragsbegründung darauf, dass andere Kommunen mit der Ausgliederung der Gebäudewirtschaft gute Erfahrungen gemacht hätten und Einsparungen für den Haushalt generieren konnten. Mit dem im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verwaltungsausschuss beschlossenen Änderungsantrag soll zunächst eine Kostenermittlung für die Beschäftigung eines Wirtschaftsprüfers durchgeführt werden.
Ratsherr Sander äußerte für die CDU-Fraktion große Bedenken, die ZGW mit all ihren Gebäuden auszulagern, um diese dann durch die Stadt Hameln wiederum anmieten zu müssen. Es werden erhebliche, zusätzliche Kosten befürchtet.
Nach eigener Aussage der ZGW könne eine Vergleichbarkeit mit den von der Gruppe angegebenen Kommunen nicht hergestellt werden, da die Kommunen unterschiedlich strukturiert und aufgestellt seien.
Ein weiterer Aspekt sei, dass bei Gründung einer GmbH mit Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung die Fachausschüsse und zuletzt der Rat kein Mitbestimmungsrecht mehr bei künftigen Investitionen haben werden.
Eine Zerschlagung der Verwaltung werde daher nicht befürwortet und auch die Kostenermittlung für die Beschäftigung eines Wirtschaftsprüfers werde als nicht erforderlich gesehen.
Ratsherr Zemlin sah es für seine Fraktion als zielführend an, die Prüfung einer Auslagerung der ZGW durchzuführen, um Synergieeffekte zu erzielen. Es sei nicht die primäre Aufgabe einer öffentlichen Verwaltung, Immobilien zu verwalten. Er verwies auf die HWG, die effektiv ihre Immobilien verwalte. Daher werde dieser Weg als notwendig angesehen, um herauszufinden, ob damit eine Kosteneinsparung für die Stadt Hameln verbunden wäre.
OB erinnerte daran, dass die ZGW ein großes Investitionspaket im Bereich Schulen, Kitas, Rathaus und WBZ vor sich habe, dass über die reine Verwaltung weit hinausgehe.
Es müsse sich die Frage gestellt werden, welches rechtliche Konstrukt und welche strategische Ausrichtung gewollt sei.
Eine „ZGW-GmbH“ verfüge über keine Einnahmen, um die Investitionsvorhaben umsetzen zu können, was dazu führe, dass die Fachabteilungen für ihre Gebäude Miete zahlen müssten.
Er gehe davon aus, dass die gutachterliche Überprüfung erhebliche Kosten verursachen werde mit dem Ergebnis, dass die ZGW, so wie sie ist, gut aufgestellt ist.
Daher werde er dem Antrag nicht zustimmen.
Ratsherr Meyer-Bergmann merkte dazu an, dass zuerst geschaut werden soll, ob sich eine Ausgliederung lohne bzw. möglich sei.
Die ZGW habe bereits jetzt ein umfängliches Arbeitsfeld zu bearbeiten, so dass geprüft werden solle, wo durch eine Ausgliederung Kosten eingespart werden können.
Eine Zerschlagung der Verwaltung werde nicht beabsichtigt, vielmehr solle die Verwaltung effektiv gestaltet und perspektivisch nach vorn gebracht werden.
Abstimmungsergebnis inkl. Änderungsantrag der Gruppe SPD/Die Grünen:
Auftrag an die Verwaltung der Stadt Hameln eine Kostenermittlung für die Beschäftigung eines Wirtschaftsprüfers durchzuführen.