Vorlagendetails 162/2023

Beschluss über die Jahresrechnung 2019 und Entlastung des Oberbürgermeisters

Abteilung
14 Finanzen
Beschlusstext
Der Jahresabschluss 2019 der Stadt Hameln einschließlich der rechtlich unselbstständigen Stiftungen und des Netto-Regiebetriebs Betriebshof wird gemäß § 129 Abs. 1 i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschlossen. Das Haushaltsjahr 2019 schließt mit einem Jahresergebnis i.H.v.
6.321.233,36 € ab.
Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 110 Abs. 6 S. 2 und § 123 Abs. 1 NKomVG erfolgt eine Auflösung der Stiftungsrücklagen i.H.v. 8.210,56 € (s. Schaubild unter Finanzielle Auswirkungen).
Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 und 2 KomHKVO ist das positive ordentliche Jahresergebnis i.H.v. 295.128,86 sowie das positive außerordentliche Jahresergebnis 2019 i.H.v. 6.026.104,50 € zur Fehlbedarfsdeckung heranzuziehen. In der zeitlichen Reihenfolge wird der Restfehlbetrag aus 2011 i.H.v. 4.444.955,35 € vollständig gedeckt. Der Jahresfehlbetrag aus 2013 i.H.v. 14.374.137,50 € kann anteilig i.H.v. 1.884.488,57 € gedeckt werden, sodass für 2013 ein Fehlbetrag i.H.v. 12.489.648,94 € verbleibt. Zusätzlich sind die kompletten Fehlbeträge aus 2017 i.H.v 18.702.810,67 € und 2018 i.H.v. 2.081.622,29 € als Fehlbetrag aus Vorjahren in der Bilanz vorzutragen und gem. § 24 Abs. 2 Satz 2 KomHKVO zum nächstmöglichen Zeitpunkt auszugleichen, spätestens jedoch im sechsten Jahr nach der Feststellung des Fehlbetrags (s. Schaubild unter Finanzielle Auswirkungen).
Dem Oberbürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2019 gem. § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung erteilt.
Abweichende Beschlusstexte
Vorlagenanlagen Download
Jahresrechnung 2019 5 MB PDF
Prüfbericht_JA 2019_Endfassung 3 MB PDF
BeratungsfolgeDatumTOPNummerJaNeinEnth.Protokollauszug
Ausschuss für Finanzen, Personal und Wirtschaft 12.10.202347/2023 1300 Protokollauszug
Verwaltungsausschuss 01.11.202347/2023 Einstimmig Erst Anmelden
Rat 08.11.202345/2023 3800 Protokollauszug