Vorlagendetails 142/2023

Förderung der Kultur 2024 gemäß Kulturförderrichtlinie

Abteilung
31 Bücherei und Kultur
Beschlusstext
Zum Haushalt 2024 werden Zuschüsse durch den Rat der Stadt Hameln zur Institutionellen-, Basis- und Konzeptionsförderung der Kultur sowie Projektmittel zur direkten Vergabe gem. der Richtlinie zur Kulturförderung der Stadt Hameln in folgender Höhe beschlossen:
2024
1.
Kunstkreis Hameln
6.260 €
2.
Künstlergruppe arche
9.300 €
3.
Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit e. V.
300 €
4.
Kirchenkreisamt Hameln-Pyrmont
- Musikwochen Weserbergland
- Oratorienkonzerte
6.000 €
5.
Münster St. Bonifatius
- Musik und Wort
- Konzert am Feiertag
450 €
400 €
6.
Chöre und Feuerwehrzüge (Basisförderung)
6.000 €
7.
Projektmittel
- des Ausschusses für Kultur
- zusätzliche Anträge gem. Kulturförderrichtlinie gem. Ratsbeschluss Vorlage 42/2019
4.000 €
5.000 €
Gesamt
37.710 €
Das Kultur- und Kommunikationszentrum Sumpfblume GmbH erhält gemäß Vorlage 2021/329 die unter Haushaltsvorbehalt beschlossene Förderung für 2024 in Höhe von 50.000 €, sofern der Landkreis Hameln Pyrmont in gleicher Höhe fördert.
Die hier beschlossenen Zuwendungen erfolgen unter Vorbehalt der Beschlüsse im Rahmen der Zielvereinbarungen für die Bedarfszuweisungen des Landes.
Abweichende Beschlusstexte
BeratungsfolgeDatumTOPNummerJaNeinEnth.Protokollauszug
Ausschuss für Kultur 09.11.202374/2023 000 Protokollauszug
Ausschuss für Finanzen, Personal und Wirtschaft 29.11.20234.88/2023 1200 Protokollauszug
Verwaltungsausschuss 13.12.202316.88/2023 Einstimmig Erst Anmelden
Rat 20.12.202314.86/2023 3801 Protokollauszug