Vorlagendetails 90/2023

Antrag der Gruppe SPD/ Bündnis 90/ Die Grünen vom 11.05.2023: Antrag auf Entwicklung eines innovativen, sozialen Wohnprojektes in Hastenbeck

Abteilung
FB 4 Planen und Bauen
Beschlusstext
Hiermit stellt die Gruppe SPD / Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Hameln folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung im Fachausschuss, VA und Rat:
Der 2020 entwidmete, ca. 2500m² große Teil des Friedhofs Hastenbeck (die Teile des Flurstücks 71/35 der Flur 5, Gemarkung Hastenbeck, welche noch zu vermessen sind) wird nicht veräußert.
Die Stadt Hameln wird beauftragt, für die oben genannte Fläche eine Bauleitplanung einschließlich Gutachten gem. HOAI 2021 durchzuführen oder zu beauftragen. Die Kosten in Höhe von ca. 15.000€ werden durch die Stadtverwaltung in den Haushaltsplan 2024 eingestellt.
Die Stadt beauftragt einen geeigneten Investor (HWG, GSW, Genossenschaften oder Privatinvestor) für die zu bebauende Fläche, um ein modernes, dem Wohnraumkonzept der Stadt Hameln entsprechendes Wohnprojekt an dieser Stelle zu realisieren.
Der Ortsrat Hastenbeck und der zuständige Fachausschuss der Stadt sind in die Projektplanung miteinzubeziehen.
Abweichende Beschlusstexte
BeratungsfolgeDatumTOPNummerJaNeinEnth.Protokollauszug
Ausschuss für Stadtentwicklung 14.06.2023103/2023 1300 Protokollauszug
Ortsrat Hastenbeck 29.06.202332/2023 000 Protokollauszug
Beschlusstexte weiterer Vorlagenversionen
90/2023-1 Hiermit stellt die Gruppe SPD / Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Hameln folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung im Fachausschuss, VA und Rat:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Entwurf für ein dem Wohnraumversorgungskonzept der Stadt Hameln entsprechendes, modernes Wohnprojekt zu erarbeiten und mit dem Ortsrat Hastenbeck und dem zuständigen Fachausschuss abzustimmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses städtebaulichen Entwurfes ein Bauleitplanverfahren einzuleiten und durchzuführen.
Nach Rechtskraft dieses Bebauungsplanes soll eine Veräußerung des Grundstückes erfolgen. Neben dem Kaufpreis soll ein wesentliches Zuschlagskriterium der Anteil der zu errichtenden Mietwohnungen für Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG (geringe Einkommen) sowie für Berechtigte nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 bzw. Nr. 3 DVO-NWoFG (mittlere Einkommen) mit einer Bindefrist von 20 Jahren sein.
Über die Veräußerung ist ein Ratsbeschluss herbeizuführen.