Protokollauszug90/2023
Ausschuss für Stadtentwicklung 3/2023 am 14.06.2023


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Antrag der Gruppe SPD/ Bündnis 90/ Die Grünen vom 11.05.2023: Antrag auf Entwicklung eines innovativen, sozialen Wohnprojektes in Hastenbeck

Beschlusstext
Hiermit stellt die Gruppe SPD / Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Hameln folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung im Fachausschuss, VA und Rat:
Der 2020 entwidmete, ca. 2500m² große Teil des Friedhofs Hastenbeck (die Teile des Flurstücks 71/35 der Flur 5, Gemarkung Hastenbeck, welche noch zu vermessen sind) wird nicht veräußert.
Die Stadt Hameln wird beauftragt, für die oben genannte Fläche eine Bauleitplanung einschließlich Gutachten gem. HOAI 2021 durchzuführen oder zu beauftragen. Die Kosten in Höhe von ca. 15.000€ werden durch die Stadtverwaltung in den Haushaltsplan 2024 eingestellt.
Die Stadt beauftragt einen geeigneten Investor (HWG, GSW, Genossenschaften oder Privatinvestor) für die zu bebauende Fläche, um ein modernes, dem Wohnraumkonzept der Stadt Hameln entsprechendes Wohnprojekt an dieser Stelle zu realisieren.
Der Ortsrat Hastenbeck und der zuständige Fachausschuss der Stadt sind in die Projektplanung miteinzubeziehen.

Aus der Aussprache
Herr D. Meier stellte die Vorlage vor. Bereits im letzten SEA sei die Veräußerung des entwidmeten, ca. 2500m² großen Teils des Friedhofs Hastenbeck abgelehnt worden. Stattdessen wolle die Gruppe SPD/Bündnis 90/Die Grünen an dieser Stelle ein Gebiet für sozialen Wohnungsbau bereitstellen, wo beispielsweise barrierefreie Wohnungen für Senioren geschaffen werden können. Durch den Umzug von Senioren in kleinere, altersgerechte Wohnungen würden Häuser in Hastenbeck freiwerden, sodass sich dort Familien mit größerem Platzbedarf niederlassen könnten. Es werde jedoch eine Schiebung in den nächsten Fachausschuss nach einer Sitzung des Ortsrates Hastenbeck befürwortet, sodass dieser bei der Planung Mitspracherecht habe.
Herr Dr. Lücke hinterfragte, wie sich diese bauliche Entwicklung genau vorgestellt werden könne und ob beispielsweise mit einem großen Mehrfamilienhaus oder kleinen Wohneinheiten geplant werde. Außerdem sei fraglich, ob überhaupt Nachfrage für ein solches Angebot in Hastenbeck bestehe.
Herr D. Meier führte aus, dass ein Bedarf bestehe, da dies im Wohnraumversorgungskonzept festgesetzt worden sei. Zudem sei eine genaue Konzeptentwicklung erst nach Befassung des Ortsrates geplant.
Herr Zemlin sprach sich für das Projekt aus. Dennoch stelle sich die Frage, wie alle Wünsche umgesetzt werden können. Dies könne am besten durch einen Prüfauftrag an die Verwaltung ermittelt werden. Ohne eine Veräußerung der Fläche sei jedoch nicht viel möglich, da die Stadt Hameln beispielsweise keine Leistungen nach HOAI durchführe, wie im Antrag gefordert sei. Zudem sei insbesondere für Senioren wichtig, dass beispielsweise Einkaufsmöglichkeiten fußläufig zu erreichen seien.
Frau Niethardt merkte an, dass Wohnungen für Senioren nur ein Beispiel für sozialen Wohnungsbau darstellen. Was genau auf der Fläche entwickelt werden soll, werde im Ortsrat Hastenbeck diskutiert. Außerdem sprach sie sich gegen einen Prüfantrag aus, da dieser die Gefahr berge, dass gar nichts gemacht werden könne.
Herr Lönnecker stimmte Frau Niethardt bezüglich des Prüfauftrages zu. Der Oberbürgermeister habe in seinem Wahlkampf versprochen die Ortschaften attraktiver zu gestalten. Bisher sei dies jedoch nicht passiert. Nun sei eine gute Gelegenheit, um in Hastenbeck damit zu beginnen.
Herr Hothan erkundigte sich nach dem Stand der Steinebreite in Hastenbeck.
EStR führte aus, dass für die Steinebreite ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliege und bereits erste Grundstücke verkauft wurden. Es sei in Teilen auch Geschosswohnungsbau möglich, dies sei aber noch in Planung. Aufgrund der häufigen Eigentümerwechsel sei der Bodenrichtwert recht hoch, was zu einigen Schwierigkeiten führe.
Bezüglich des vorliegenden Antrages zur Bebauung des entwidmeten Teils des Friedhofs Hastenbeck teilte EStR mit, dass ein erneuter Beschluss des Rates, die Teilfläche nicht zu veräußern, nicht erforderlich sei. Dem Punkt 2 des Antrages könne die Verwaltung folgen, wenn auch bei den Formulierungen noch einmal nachgearbeitet werden müsse, sodass keine rechtlichen Probleme entstehen würden. Um Punkt 3 Folge leisten zu können, müsste jedoch die öffentliche Ausschreibung einer Baukonzession nach EU-Recht durchgeführt werden. Es stelle sich die Frage, ob dies wirklich gewünscht sei. Falls wirklich eine sehr enge Einbindung privater Investoren in die Planungsphase gewünscht sei, biete sich eher ein Investorenwettbewerb an. Zu Punkt 4 erkundigte sich EStR, ob bei der Miteinbeziehung des Ortsrates und des zuständigen Fachausschusses in die Projektplanung die tatsächliche Hochbauplanung gemeint sei. Sollte dies der Fall sein, werde man keinen Investor finden, der dazu bereit wäre.
Seitens der Verwaltung wäre es zum gegebenen Zeitpunkt ausreichend, ihr die Erarbeitung einer städtebaulichen Konzeption und die Durchführung eines entsprechenden Bauleitplanverfahrens aufzugeben. Er empfahl eine entsprechende Änderung und Konkretisierung des Antrages für das weitere Verfahren und bot an, eine entsprechende -1-Vorlage mit zu erarbeiten.
Frau Echtermann verwies auf einen aktuellen Artikel in der Dewezet, welcher als Beispiel genommen werden könne. Dort sei ebenfalls ein Bebauungsplan durch die Stadt entwickelt und danach Investoren involviert worden.
Herr Dr. Lücke kritisierte, dass die Vorlage insgesamt noch zu unkonkret sei. Es stehe noch nicht einmal fest, ob das Grundstück am Friedhof geeignet sei, weswegen man den TOP unter Berücksichtigung der Kritikpunkte von EStR in den Ortsrat verschieben solle.
Herr Zemlin äußerte, dass Inklusion sehr wichtig sei. Es müsse sich jedoch auch um geeignete Flächen handeln. In Klein Berkel sei ein Wohnprojekt für Menschen mit leichten geistigen Behinderungen gescheitert, da diese aufgrund der schlechten Anbindung schon nach kurzer Zeit nicht mehr dort wohnen wollten. Dass ein Bedarf für Seniorenwohnen bestehe, sei jedoch nicht von der Hand zu weisen.
Herr D. Meier bedankte sich bei EStR für die konstruktiven Änderungsvorschläge. Eine Verweisung in den nächsten Fachausschuss nach Beratung durch den Ortsrat und anschließende Umformulierung sei der richtige Weg.
Abstimmungsergebnis zum Antrag Herr D. Meiers:
Ja: 13 Nein: 0 Enthaltungen: 0