Protokollauszug91/2022
Ausschuss für Stadtentwicklung 4/2022 am 01.09.2022


TOP

Bebauungsplan Nr. 552 "Hummebogen" Entwurf und Auslage

Beschlusstext
Der Entwurf und die Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplans Nr. 552 „Hummebogen“ werden einschließlich Begründung beschlossen.
Der am 29.06.2022 durch den VA bereits beschlossene Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 552 „Hummebogen“ (Vorlage 91 / 2022) wird um folgende 2 Punkte ergänzt:
Versickerung oder Rückhaltung von Oberflächenwasser gem. § 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB und
Redaktionelle Ergänzung der Planzeichnung um einen Höhenreferenzpunkt.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Klein-Berkel, Flur 3, die Flurstücke 65/25 und 65/23. Es sind unbebaute Grundstücksflächen, die westlich und südlich an die Straße Hummebogen angrenzen. Einbezogen in das Plangebiet sind außerdem die ehemalige Hofstelle Hummebogen 1 und das Hausgrundstück Hummebogen 7.
Die Änderung wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf Bebauungsplan Nr. 552 „Hummebogen“ gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

Aus der Aussprache
Herr Sander stellte die Vorlage vor.
EStR erläuterte, dass weitere Festsetzungen getroffen wurden, um die Rechtssicherheit zu erhöhen. So sei ein Höhenreferenzpunkt festgelegt und eine aktualisierte Bewertung für den Rückhalt von Oberflächenwasser durchgeführt worden.
Herr Paschwitz merkte an, dass auf Seite 11 des Planentwurfes Kies- und Schotterbeete als nicht zulässig gekennzeichnet werden. Hierbei stelle sich die Frage, wie mit bereits bestehenden Schottergärten umgegangen werden könne. Möglicherweise könne man durch Öffentlichkeitsarbeit oder einer „Offensive gegen Schottergärten“ manche Bürger zum Umdenken bewegen.
EStR stimmte dem zu, da nicht bebaute Grundstücksflächen grundsätzlich gärtnerisch zu bearbeiten seien. Es stehe jedoch nicht das Personal zur Verfügung Garten für Garten zu kontrollieren. Es brauche hierbei das Entgegenkommen der Bürger, damit die Debatte nicht ausschließlich auf dem Rücken der Verwaltung ausgetragen werde.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13 Nein: 0 Enthaltungen: 0