Vorlagendetails 154/2022

Satzung über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren in der Stadt Hameln (Bewohnerparkgebührensatzung)

Abteilung
22 Ordnung und Straßenverkehr
Beschlusstext
Die Satzung über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren in der Stadt Hameln - Bewohnerparkgebührensatzung - (Anlage 1) wird beschlossen. Sie tritt am 01.11.2022 in Kraft.
Abweichende Beschlusstexte
Vorlagenanlagen Download
Anlage 1 Bewohnerparken Satzungsänderung 77 KB PDF
Anlage 2 Übersicht Bewohnerparken 12 KB PDF
BeratungsfolgeDatumTOPNummerJaNeinEnth.Protokollauszug
Ausschuss für Recht und Sicherheit 31.08.202273/2022 000 Protokollauszug
Ausschuss für Finanzen, Personal und Wirtschaft 14.09.202255/2022 000 Protokollauszug
Verwaltungsausschuss 21.09.202297/2022 Erst Anmelden
Rat 28.09.202245/2022 000 Protokollauszug
Beschlusstexte weiterer Vorlagenversionen
154/2022-1 Die Satzung über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren in der Stadt Hameln - Bewohnerparkgebührensatzung - (Anlage 1) wird beschlossen. Sie tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Kriterien in Bezug auf die Gebührenerhebung im Geltungsbereich der Bewohnerparkgebührensatzung zu evaluieren und zu prüfen. Ziel soll es sein, spätestens ab dem Jahr 2025 eine Differenzierung durch eine Staffelung der Gebühren in der Gebührensatzung zu verankern, zum Beispiel über die Fahrzeuglänge, Hubraum, zulässiges Gesamtgewicht, Breite, Höhe und Schadstoffklasse. Die Ergebnisse des Prüfauftrages sowie die erfassten Daten sollten Ende 2023 dem Rat der Stadt Hameln zur weiteren Beratung vorgelegt werden.