Vorlagendetails
109/2022
Antrag der Fraktion Frischer Wind/DIE UNABHÄNGIGEN vom 27.04.2022; Antrag zur verpflichtenden Regenwassernutzung in Neubauten
- Abteilung
- 41 Stadtentwicklung und Planung
- Beschlusstext
- Die Fraktion Frischer Wind / DIE UNABHÄNGIGEN stellt den nachfolgenden Antrag zur Behandlung in den erforderlichen Ausschüssen (SEA, VA) und im Rat:
Die Stadt Hameln ändert die baulichen Rahmenregelungen dahingehend, dass bei Neubauten bzw. Totalsanierungen mit einer hinreichenden Dachfläche zur Regenwassergewinnung, eine Regenwassernutzungsanlage verpflichtend einzubauen ist.
Industriebetriebe, die ebenfalls große Wassermengen für ihre Fertigungsprozesse benötigen oder eine hohe Zahl von Mitarbeitern an einem Standort beschäftigen, sollen ebenfalls verpflichtet werden, in einem angemessenem Übergangszeitraum, Regenwassernutzungsanlagen nachzurüsten. - Abweichende Beschlusstexte
Beratungsfolge | Datum | TOP | Nummer | Ja | Nein | Enth. | Protokollauszug | |
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Ausschuss für Stadtentwicklung | 11.05.2022 | 17 | 2/2022 | 0 | 0 | 0 | Protokollauszug | |
Ausschuss für Stadtentwicklung | 01.09.2022 | 8 | 4/2022 | 0 | 0 | 0 | Protokollauszug | |
Verwaltungsausschuss | 21.09.2022 | 13 | 7/2022 | Erst Anmelden |
Beschlusstexte weiterer Vorlagenversionen | |
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109/2022-1 | Die Fraktion Frischer Wind / DIE UNABHÄNGIGEN stellen den nachfolgenden Antrag zur Behandlung in den erforderlichen Ausschüssen (Stadtentwicklung, VA) und im Rat: Die Stadt Hameln verpflichtet Bauträger und Bauherren im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags, in Gebieten mit geringen Versickerungsraten (gem. hydrologischen Gutachten), bei Neubauten bzw. Totalsanierungen mit einer hinreichenden Dachfläche (z. B. 90m²) zur Regenwassergewinnung, eine Regenwassernutzungsanlage verpflichtend einzubauen. Industriebetriebe, die ebenfalls große Wassermengen für ihre Fertigungsprozesse benötigen oder eine hohe Zahl von Mitarbeitern an einem Standort beschäftigen, sollen ebenfalls im Zuge von gewerblichen / Umweltschutz-Regelungen verpflichtet werden, in einem angemessenem Übergangszeitraum, Regenwassernutzungsanlagen nachzurüsten. |