Protokollauszug109/2022
Ausschuss für Stadtentwicklung 2/2022 am 11.05.2022


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Antrag der Fraktion Frischer Wind/DIE UNABHÄNGIGEN vom 27.04.2022; Antrag zur verpflichtenden Regenwassernutzung in Neubauten

Beschlusstext
Die Fraktion Frischer Wind / DIE UNABHÄNGIGEN stellt den nachfolgenden Antrag zur Behandlung in den erforderlichen Ausschüssen (SEA, VA) und im Rat:

Die Stadt Hameln ändert die baulichen Rahmenregelungen dahingehend, dass bei Neubauten bzw. Totalsanierungen mit einer hinreichenden Dachfläche zur Regenwassergewinnung, eine Regenwassernutzungsanlage verpflichtend einzubauen ist.
Industriebetriebe, die ebenfalls große Wassermengen für ihre Fertigungsprozesse benötigen oder eine hohe Zahl von Mitarbeitern an einem Standort beschäftigen, sollen ebenfalls verpflichtet werden, in einem angemessenem Übergangszeitraum, Regenwassernutzungsanlagen nachzurüsten.

Aus der Aussprache
Herr Campe stellte die Vorlage vor. Ziel einer verpflichtenden Regenwassernutzung in Neubauten sei sowohl ein persönlicher, als auch Umweltvorteil.
EStR begrüßte diesen Ansatz, es sei jedoch aufgrund der Formulierung eine Umsetzung nur schwer vorstellbar. Im Bebauungsplan könne die Regenwassernutzung nicht forciert werden, ebenso wie für bestehende Betrieben keine Auflagen mehr festgelegt werden können.
Herr Campe lenkte ein, dass die Formulierung angepasst werden könne, sodass eine Aufnahme in zukünftige Bebauungspläne möglich sei. Es sei beispielsweise denkbar, Firmen wie der Mewa aufzuerlegen Putzlappen und ähnliches ausschließlich mit aufbereitetem Regenwasser waschen zu müssen.
EStR merkte hierzu an, dass es nicht möglich sei Firmen oder Privatpersonen zu verpflichten das Regenwasser zu einem bestimmten Zwecke zu nutzen. Man könne festsetzen, dass Regenwasser zurückgehalten und aufbereitet werden muss, jedoch nicht, dass dieses Wasser beispielsweise zur Reinigung von Putzlappen oder als Toilettenspülung genutzt werden müsse.
Herr Habenicht verkündete, dass die FDP diesen Antrag als zu großen Eingriff sehe und daher nicht zustimmen kann. Über Anreize könne man jedoch durchaus nachdenken.
Herr W. Meier stimmte den Intentionen des Antrages ebenfalls zu und schlug vor, dass die Verwaltung zunächst eine Mitteilungsvorlage ausarbeiten solle, sodass ein Überblick vorliegt, welche Möglichkeiten es gebe.
Herr Paschwitz bestätigte ebenfalls, dass es sich bei Umweltschutz und Nachhaltigkeit um Themen handle, die die Politik beschäftigen sollten. Es müsse jedoch weiterhin die Freiwilligkeit als Grundlage berücksichtigt werden.
Nachdem EStR zusicherte, in einer Mitteilungsvorlage die rechtlichen Möglichkeiten von Nutzungsvorgaben von Regenwasser aufzuzeigen, stimmte Herr Campe zu, den vorliegenden Antrag „ruhend zu stellen“, bis die Vorlage der Verwaltung vorliegt.