Vorlagendetails 109/2022-1

Antrag der Fraktion Frischer Wind/DIE UNABHÄNGIGEN vom 01.09.2022; Antrag zur verpflichtenden Regenwassernutzung in Neubauten

Abteilung
41 Stadtentwicklung und Planung
Beschlusstext
Die Fraktion Frischer Wind / DIE UNABHÄNGIGEN stellen den nachfolgenden Antrag zur Behandlung in den erforderlichen Ausschüssen (Stadtentwicklung, VA) und im Rat:
Die Stadt Hameln verpflichtet Bauträger und Bauherren im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags, in Gebieten mit geringen Versickerungsraten (gem. hydrologischen Gutachten), bei Neubauten bzw. Totalsanierungen mit einer hinreichenden Dachfläche (z. B. 90m²) zur Regenwassergewinnung, eine Regenwassernutzungsanlage verpflichtend einzubauen.
Industriebetriebe, die ebenfalls große Wassermengen für ihre Fertigungsprozesse benötigen oder eine hohe Zahl von Mitarbeitern an einem Standort beschäftigen, sollen ebenfalls im Zuge von gewerblichen / Umweltschutz-Regelungen verpflichtet werden, in einem angemessenem Übergangszeitraum, Regenwassernutzungsanlagen nachzurüsten.
Abweichende Beschlusstexte
BeratungsfolgeDatumTOPNummerJaNeinEnth.Protokollauszug
Ausschuss für Stadtentwicklung 12.10.202235/2022 148 Protokollauszug
Verwaltungsausschuss 03.11.2022108/2022 Einstimmig Erst Anmelden
Rat 16.11.202266/2022 2360 Protokollauszug
Beschlusstexte weiterer Vorlagenversionen
109/2022 Die Fraktion Frischer Wind / DIE UNABHÄNGIGEN stellt den nachfolgenden Antrag zur Behandlung in den erforderlichen Ausschüssen (SEA, VA) und im Rat:

Die Stadt Hameln ändert die baulichen Rahmenregelungen dahingehend, dass bei Neubauten bzw. Totalsanierungen mit einer hinreichenden Dachfläche zur Regenwassergewinnung, eine Regenwassernutzungsanlage verpflichtend einzubauen ist.
Industriebetriebe, die ebenfalls große Wassermengen für ihre Fertigungsprozesse benötigen oder eine hohe Zahl von Mitarbeitern an einem Standort beschäftigen, sollen ebenfalls verpflichtet werden, in einem angemessenem Übergangszeitraum, Regenwassernutzungsanlagen nachzurüsten.