Vorlagendetails
27/2022
Allgemeine Bedarfszuweisung und Bedarfszuweisung wegen besonderer Aufgaben nach § 13 NFAG - Zustimmung zum Abschluss der Zielvereinbarung -
- Abteilung
- 14 Finanzen
- Beschlusstext
- 1. Die Stadt Hameln nimmt die vom Land Niedersachsen in Aussicht gestellte Bedarfszuweisung in Höhe von 6,62 Mio. € an.
2. Der als Anlage beigefügten Zielvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Stadt Hameln wird zugestimmt. (Anlage 1)
3. Der als Anlage beigefügte Maßnahmenkatalog wird als Absichtserklärung eingestuft. Die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch Einzelbeschlussfassung unter Beteiligung der jeweiligen Fachausschüsse. (Anlage 2)
4. Die Stadt Hameln nimmt die vom Land Niedersachsen in Aussicht gestellte Bedarfszuweisung für besondere Aufgaben in Höhe von 1,160 Mio. € für das Feuerwehrhaus Tündern an. - Abweichende Beschlusstexte
Beratungsfolge | Datum | TOP | Nummer | Ja | Nein | Enth. | Protokollauszug | |
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Wirtschaft | 23.02.2022 | 25 | 1/2022 | 0 | 0 | 0 | Protokollauszug | |
Verwaltungsausschuss | 09.03.2022 | 41 | 2/2022 | Mehrheitlich | Erst Anmelden | |||
Rat | 23.03.2022 | 36 | 1/2022 | 36 | 5 | 0 | Protokollauszug |