Protokollauszug7/2024
Rat 1/2024 am 06.03.2024


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Änderungssatzung Sondernutzung Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten

Aus der Aussprache
Herr Binder erläuterte für die Gruppe SPD/Bündnis90/Die Grünen die Beweggründe des Gruppenantrages.
Aufgrund zahlreicher Beschwerden aus der Bevölkerung habe man den Sachverhalt erneut aufgegriffen und neu bewertet. Er machte zugleich deutlich, dass die durch die Satzungsänderung entstandene Finanzlücke kompensiert werden konnte.
Herr Sander schloss sich für CDU-Fraktion den Ausführungen von Herrn Binder an und befürwortete die Vorlage 7/2024 mit den neuen Änderungen für die Grundstückseinfahrten.
Neben der Einnahmengenerierung soll zudem verhindert werden, dass künftig in Neubaugebieten unverhältnismäßig breite Grundstückseinfahrten errichtet werden.
Herr Limberg sprach sich für die FDP-Fraktion gegen die Änderungssatzung aus.
Auch bei der geänderten Satzung würde das Kosten-/Nutzenverhältnis in keinem Verhältnis stehen.
Des Weiteren sehe seine Fraktion hier eine Ungerechtigkeit bei der ungleichen Behandlung von Neubauten und Bestandsbauten im § 7 lfd. Nr. 19 dieser Satzung. Rechtsstreitigkeiten seien hier vorprogrammiert.
Auch Herr Dr. Lücke sah hier eine Ungleichbehandlung von Neubauten zu Bestandsbauten und lehnte entgegen der positiven Haltung seiner Fraktion die Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung ab.
Herr Campe erklärte ebenfalls, dass die Fraktion Frischer Wind/DU die Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung ablehne.
Die am 01.01.2023 in Kraft getretene Satzung sei ausgewogen und verursache keine unbilligen Härten. Seine Fraktion sei gegen eine nachträgliche Legalisierung von Bauverstößen. Er wies darauf hin, dass die in der ursprünglichen Satzung genannten Breiten der Zufahrten ausreichen und Abweichungen und auf Antrag zudem zulässig seien.