Protokollauszug226/2023
Ausschuss für Finanzen, Personal und Wirtschaft 1/2024 am 22.02.2024


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Antrag der Gruppe SPD/ Bündnis 90/ Die Grünen vom 07.12.2023: Antrag zur Sondernutzungsgebührensatzung, hier Änderung der Gebührensatzung für Grundstückseinfahrten

Beschlusstext
Hiermit stellt die Gruppe SPD / Bündnis 90 Die Grünen im Rat der Stadt Hameln folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung im VA und Rat:
Der in der Ratssitzung am 14.12.2022 mit der Vorlage 199/2022 beschlossene Paragraph 7 der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Hameln einschließlich der Nummern 19a und 19b des Gebührentarifs für Grundstückseinfahrten werden mit Wirkung zum 01.01.2024 in der jetzigen Form aufgehoben.
Ab dem 01.01.2024 wird in der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Hameln unter lfd. Nr. 19 dem Gebührentarif für Grundstückseinfahrten folgender Tarif aufgenommen:
Sondernutzung für Grundstückzufahrten bei allen Neubauten, die die Regelbreite überschreiten. Als Regelbreite gilt:
für private Wohngrundstücke: 4 Meter
bei Mehrfamilienhäusern: 6 Meter
für Gewerbegrundstücke: 8 Meter
Die Höhe der Gebühr beträgt 15,- Euro jährlich pro angefangenen zusätzlichen Meter.

Aus der Aussprache
Aus der Aussprache:
Der TOP 5 wurde gemeinsam mit dem TOP 5.1 behandelt.
Herr Zemlin äußerte Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit dieser Gebühr, da keine Leistung erbracht werde und vermutet einen zu hohen Verwaltungsaufwand bei zu geringen Beträgen. Er würde die Streichung des § 7 der Satzung befürworten.
StK stellte klar, dass mit der Satzung ein ordnender Eingriff in die Parkraumbewirtschaftung vorgenommen werde und somit eine Steuerungsfunktion vorhanden sei, sodass die Satzung rechtlich zulässig sei.
Herr Binder ergänzte, dass die Einfahrten nach dieser Satzung erst kostenpflichtig werden, wenn sie die Regelbreite überschreiten, sodass eine Leistung erbracht werde. Die Abstimmung ist nur über die Beschlussvorlage 7/2024 inkl. Änderungsantrag erfolgt.