Protokollauszug182/2023
Ausschuss für Recht und Sicherheit 4/2023 am 16.11.2023


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Aufhebung der Bewohnerparkgebührensatzung und Erlass einer Bewohnerparkgebührenverordnung

Beschlusstext
Die Satzung über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren in der Stadt Hameln (Bewohnerparkgebührensatzung) vom 28.09.2022, in Kraft getreten am 01.11.2022, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 10B/2022 vom 05.10.2022 wird mit sofortiger Wirkung durch Satzung, Anlage 1, aufgehoben.
Die Rechtsverordnung über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren in der Stadt Hameln (Bewohnerparkgebührenverordnung), Anlage 2, wird beschlossen.
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Aus der Aussprache
Herr Limberg fragte, was es bedeuten würde, wenn man vierteljährliche Zahlungen von maximal 240,00 € einführt. Frau Manzau sagte, dass dies zusätzliche Arbeit, besonders im Kassenbereich, verursachen würde. Sie erwähnte auch, dass mit der neuen Gebührenverordnung bereits die vierteljährliche Beantragung von Parkausweisen möglich ist.
Herr Pfisterer fragte, wie es mit den Chancen auf eine erneute Ausstellung aussieht, wenn man einen Monat aussetzt und dann einen Ausweis beantragt. Frau Manzau erklärte, dass dies derzeit kein Problem sei aufgrund einer geringen Nachfrage, aber die zukünftige Entwicklung unbekannt sei.
Herr Paschwitz fragte nach der Rückzahlung der überzahlten Gebühren. Frau Manzau sagte, dass alle Betroffenen bereits kontaktiert wurden und die meisten ihre Kontoverbindungen für die Rückzahlung angegeben haben. Die Auszahlung erfolgt jedoch erst im Januar.
Herr Limberg stellte folgenden Änderungsanträge:
die Möglichkeit einer vierteljährlichen Zahlungsweise
und
den Jahreshöchstbeitrag auf 240,00 € zu begrenzen
Herr Meier bedauerte, dass die Sozialstaffelung wegfällt. Er möchte jedoch keine erneute Diskussion über die Höhe führen wollen.
Frau Manzau wies darauf hin, dass die Beantragungsperiode nicht mehr auf das Kalenderjahr beschränkt, sondern auch unterjährig möglich sei. Dies würde eine vierteljährliche Zahlung verkomplizieren. Herr Binder betonte, dass die Möglichkeit, eine Erlaubnis für weniger als ein Jahr zu beantragen, eine vierteljährliche Zahlung überflüssig und unpraktisch mache. Frau Dreisvogt schloss sich Herrn Binder an.