TOP
Bebauungsplan 286 „Feuerwehrhaus Halvestorf“ und 28. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung
Beschlusstext
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehrhaus Halvestorf“ wird gemäß §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB), beschlossen. Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses umfasst den nördlichen Bereich des Flurstücks 11/05 in der Flur 2 der Gemarkung Halvestorf.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 (3) BauGB, im Parallelverfahren entsprechend geändert. Die Verwaltung wird beauftragt, das hierfür notwendige Verfahren durchzuführen.
Aus der Aussprache
Herr Sander stellte die Vorlage vor.
AL 41 erläuterte, dass nach langer Suche ein möglicher Standort für das Feuerwehrhaus Halvestorf gefunden sei. Der nun vorgeschlagene Standort liege jedoch im Außenbereich, weswegen diese Bauleitplanung notwendig sei.
EStR fügte hinzu, dass am 10.10.2023 der Notartermin zum Erwerb des Grundstückes stattgefunden habe.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13 Nein: 0 Enthaltungen: 0