Vorlagendetails 150/2023

Bebauungsplan 286 „Feuerwehrhaus Halvestorf“ und 28. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung

Abteilung
41 Stadtentwicklung und Planung
Beschlusstext
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehrhaus Halvestorf“ wird gemäß §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB), beschlossen. Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses umfasst den nördlichen Bereich des Flurstücks 11/05 in der Flur 2 der Gemarkung Halvestorf.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 (3) BauGB, im Parallelverfahren entsprechend geändert. Die Verwaltung wird beauftragt, das hierfür notwendige Verfahren durchzuführen.
Abweichende Beschlusstexte
Vorlagenanlagen Download
Anlage 1 - Geltungsbereich Bebauungsplan Nr.286 633 KB PDF
Anlage 2 - Änderungsbereich Flächennutzungsplan Änderung Nr. 28 140 KB PDF
BeratungsfolgeDatumTOPNummerJaNeinEnth.Protokollauszug
Ortsrat Halvestorf 05.10.202393/2023 600 Protokollauszug
Ausschuss für Stadtentwicklung 11.10.202345/2023 1300 Protokollauszug
Verwaltungsausschuss 01.11.202397/2023 Einstimmig Erst Anmelden