Vorlagendetails
150/2023
Bebauungsplan 286 „Feuerwehrhaus Halvestorf“ und 28. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung
- Abteilung
- 41 Stadtentwicklung und Planung
- Beschlusstext
- Die Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehrhaus Halvestorf“ wird gemäß §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB), beschlossen. Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses umfasst den nördlichen Bereich des Flurstücks 11/05 in der Flur 2 der Gemarkung Halvestorf.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 (3) BauGB, im Parallelverfahren entsprechend geändert. Die Verwaltung wird beauftragt, das hierfür notwendige Verfahren durchzuführen. - Abweichende Beschlusstexte
Beratungsfolge | Datum | TOP | Nummer | Ja | Nein | Enth. | Protokollauszug | |
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Ortsrat Halvestorf | 05.10.2023 | 9 | 3/2023 | 6 | 0 | 0 | Protokollauszug | |
Ausschuss für Stadtentwicklung | 11.10.2023 | 4 | 5/2023 | 13 | 0 | 0 | Protokollauszug | |
Verwaltungsausschuss | 01.11.2023 | 9 | 7/2023 | Einstimmig | Erst Anmelden |