Protokollauszug49/2023
Ausschuss für Stadtentwicklung 2/2023 am 20.04.2023


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Bebauungsplan "Gundolph Park" , Flächennutzungsplan Änderung Bereich "Gundolph Park"

Beschlusstext
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Gundolph Park“ wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB), beschlossen. Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses umfasst die Flurstücke 54/131 (Teilbereich), 54/127, 76/15 (Teilbereich Straßenparzelle Bertholdsweg), Flur 2 der Gemarkung „Hameln“ sowie Teilbereiche der Flurstücke 154/17 (Straßenparzelle Reimerdeskamp), 153/10 und 153/15, Flur 4 der Gemarkung Hameln.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 (3) BauGB - im Parallelverfahren entsprechend geändert. Die Verwaltung wird beauftragt, das hierfür notwendige Verfahren durchzuführen.

Aus der Aussprache
Herr Aden erläuterte, dass nach der Konversion des Bailey Park und Linsingenkaserne nun der Gundolph Park in den Fokus der weiteren Entwicklung rücke. Der Aufstellungsbeschluss diene insbesondere dazu, dass der Hagebaumarkt aus dem Industriegebiet Süd verlagert werden könne und somit die weitere Planung der Südumgehung zu unterstützen. Herr Aden erläuterte weiter, dass bereits eine Teilfläche im vorderen Bereich angrenzend an die Straße Reimerdeskamp für die Errichtung eines Gebäudes für den Zoll berücksichtigt werde. Für die hinteren Flächen gäbe es bisher keine konkreten Planungen. Vorgesehen sei hier das planerische Angebot für nicht störendes Gewerbe ggf. kombiniert mit Wohnen.
Herr Wolfgang Meier begrüßte die weitergehende Entwicklung des Gebietes. Er hinterfragte die Realisierungschancen des Baumarktes.
Herr Aden antwortete, dass es nicht absehbar sei, ob die Südumgehung in den nächsten 10 bis 20 Jahren oder generell umgesetzt werde. Vor diesem Hintergrund sei absehbar, dass der Hagebaumarkt losgelöst von der Planung der Südumgehung das Bestreben habe, Planungssicherheit in Hinblick auf die eigene Weiterentwicklung zu erhalten.
Frau Echtermann begrüßte ebenfalls die weitere Entwicklung. Es werde positiv gesehen, dass die bereits mit alten Planungen forcierte Grünanlage auch weiterhin Bestandteil der Entwicklung sei.
Es wurde mitgeteilt, dass die Mehrheitsgruppe zustimme.
Herr Paschwitz merkte an, dass er mit der Entwicklung des Zolls auf den Flächen einverstanden sei. Er stellte dar, dass die Engländer bereits 2014 die Stadt Hameln verlassen haben und seitdem nichts auf der Fläche passiert sei. Herr Paschwitz äußerte, dass die Bausubstanz in Ordnung sei. Er erkundigte sich, ob es seitens der Stadt Hameln Bestrebungen gäbe die Hallenbereiche zu entwickeln und die Ansiedlung von kleineren Unternehmen und Startups zu ermöglichen. In der Gesamtschau begrüße die CDU aber die weitere Entwicklung.
Herr Aden entgegnete, dass der Stadt Hameln bereits in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberverband der Unternehmen im Weserbergland eine Machbarkeitsstudie zur Nachnutzung des Gundolph Parks vorläge und die Ergebnisse der Politik bekannt seien. Des Weiteren seien mit der Wirtschaftsförderung der Stadt Hameln und des Landkreises intensive Gespräche geführt worden um die Flächen entsprechend des Nachnutzungskonzeptes zu realisieren. Herr Aden führte an, dass es in Abstimmung aller Beteiligten aus finanziellen Gründen nicht möglich gewesen sei.
Herr Aden merkte zudem an, dass mit der Interimslösung der Spedition in der Zwischenzeit eine gute Alternative gefunden wurde.
Herr Aden stimmte dem zu, dass die Bausubstanz in Ordnung sei, fügte aber hinzu, dass diese die Nutzungsansprüche augenscheinlich nicht abdecken würden, da kaum Nachnutzeranfragen vorlägen. Es müsse grundsätzlich damit gerechnet werden, dass Investoren die Bestandgebäude abbrechen um die eigenen Nutzungsansprüche mit einem Neubau abzudecken.
Frau Schultze fragte, ob die bestehende Schleppdachanlage durch die Planung des Baumarktes ebenfalls abgebrochen werden.
Herr Aden stellte klar, dass diese abgebrochen werden und ergänzte, dass das Abbruchmaterial, sofern möglich, beim Bau wiederverwertet werden solle.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13 Nein: 0 Enthaltungen: 0