Vorlagendetails 49/2023

Bebauungsplan "Gundolph Park" - Aufstellungsbeschluss Flächennutzungsplan Änderung Bereich "Gundolph Park" - Aufstellungsbeschluss

Abteilung
41 Stadtentwicklung und Planung
Beschlusstext
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Gundolph Park“ wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB), beschlossen. Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses umfasst die Flurstücke 54/131 (Teilbereich), 54/127, 76/15 (Teilbereich Straßenparzelle Bertholdsweg), Flur 2 der Gemarkung „Hameln“ sowie Teilbereiche der Flurstücke 154/17 (Straßenparzelle Reimerdeskamp), 153/10 und 153/15, Flur 4 der Gemarkung Hameln.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 (3) BauGB - im Parallelverfahren entsprechend geändert. Die Verwaltung wird beauftragt, das hierfür notwendige Verfahren durchzuführen.
Abweichende Beschlusstexte
Vorlagenanlagen Download
Anlage 1 Übersichtsplan mit Kennzeichnung des Geltungsbereiches 8 MB PDF
Anlage 2 Geltungsbereich Bebauungsplan 884 KB PDF
Anlage 3 Geltungsbereich Änderung des Flächennutzungsplans 476 KB PDF
BeratungsfolgeDatumTOPNummerJaNeinEnth.Protokollauszug
Ausschuss für Stadtentwicklung 20.04.202332/2023 1300 Protokollauszug
Verwaltungsausschuss 10.05.202352/2023 Einstimmig Erst Anmelden