Vorlagendetails
49/2023
Bebauungsplan "Gundolph Park" - Aufstellungsbeschluss Flächennutzungsplan Änderung Bereich "Gundolph Park" - Aufstellungsbeschluss
- Abteilung
- 41 Stadtentwicklung und Planung
- Beschlusstext
- Die Aufstellung des Bebauungsplans „Gundolph Park“ wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB), beschlossen. Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses umfasst die Flurstücke 54/131 (Teilbereich), 54/127, 76/15 (Teilbereich Straßenparzelle Bertholdsweg), Flur 2 der Gemarkung „Hameln“ sowie Teilbereiche der Flurstücke 154/17 (Straßenparzelle Reimerdeskamp), 153/10 und 153/15, Flur 4 der Gemarkung Hameln.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 (3) BauGB - im Parallelverfahren entsprechend geändert. Die Verwaltung wird beauftragt, das hierfür notwendige Verfahren durchzuführen. - Abweichende Beschlusstexte
Beratungsfolge | Datum | TOP | Nummer | Ja | Nein | Enth. | Protokollauszug | |
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Ausschuss für Stadtentwicklung | 20.04.2023 | 3 | 2/2023 | 13 | 0 | 0 | Protokollauszug | |
Verwaltungsausschuss | 10.05.2023 | 5 | 2/2023 | Einstimmig | Erst Anmelden |