Protokollauszug241/2022
Rat 1/2023 am 22.03.2023


TOP

Antrag der Gruppe SPD / Bündnis 90 / Die Grünen vom 22.12.2022: Antrag auf Beteiligung an der „Städteinitiative Tempo 30“

Aus der Aussprache
Ratsherr Dr. Hedemann stellte den Antrag seiner Fraktion vor und begründete den Antrag mit der Möglichkeit, hierdurch den Städten einen Gestaltungsspielraum
eröffnen zu wollen, damit sie selbst entscheiden können, wo Geschwindigkeitsbegrenzungen notwendig werden.
Ratsherr Sander lehnte eine Unterstützung des Antrages durch seine Fraktion ab. In Hameln seien in der Vergangenheit gute Verkehrsplanungen vorgenommen worden. Es gebe bereits viele Tempo30 Zonen in Wohngebieten in der Stadt. Auf den Hauptverkehrsstraßen jedoch müsse der Verkehr abfließen können. Daher werde der momentane Status quo so als ausreichend gesehen. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung zur Lärmreduzierung sei mit der steigenden Anzahl von E-Autos auf den Straßen auch nicht begründbar.
Mit dieser Initiative werde ein Spielraum zur flächendeckenden Geschwindigkeitsbegrenzung ermöglicht, der von der CDU-Fraktion so nicht gewünscht werde.
Ratsherr Limberg schloss ebenfalls eine Unterstützung durch seine Fraktion aus. Begründete 30er Zonen sind auch heute schon möglich. Vielmehr sehe er auch erhebliche Nachteile für die Öffis und den Schwerlastverkehr. Zum einen dauern bei Tempo 30 km/h auf den Hauptverkehrsstraßen die Fahrtzeiten für die Fahrgäste noch länger und auch der Schwerlastverkehr, der sich aufgrund fehlender Südumgehung durch Hameln schiebt, verweilt dann länger auf den Durchgangsstraßen.
Ratsfrau Nietardt betonte, dass hier die Selbstbestimmung und Freiheit der Stadt sowie eine Entbürokratisierung im Vordergrund liege. Sie wünsche sich eine kind- und familiengerechte Stadt.
Ratsherr Binder kritisierte, dass die beiden Fraktionen CDU und FDP der Stadt Hameln nicht das Recht zugestehen, eigene Entscheidungen über die Hamelner Straßen zu treffen und der Mehrheitsgruppe keine sachgemäßen Entscheidungen zutrauen. Es gebe eine sehr stark aufgestellte Mehrheitsgruppe, die diese Entscheidungen auch ohne Votum der Opposition durchführen könne.
Ratsherr Paschwitz machte darauf aufmerksam, dass das Verkehrsaufkommen in den letzten Jahren gestiegen sei und auch weiter steigen werde, so dass hier flächendeckendes Tempo 30 km/h zu Staus führen würde.
Ratsherr Meier bemerkte hierzu, dass auch die Bevölkerung gestiegen sei und somit auch die Anzahl von Kindern zu berücksichtigen seien.
Ratsherr Zemlin wandte ein, dass es sich bei den Durchgangsstraßen um Bundes- Landes- oder Kreisstraßen handeln, die nicht in die Zuständigkeit der Stadt Hameln fallen.
Die meisten Gefahren für Fahrradfahrer liegen in dem Nichtgesehenwerden von LKW-Fahrern während des Abbiegevorgangs.
Auch sei es kinderfreundlich, wenn die Fahrtzeiten, die von Eltern aus den umliegenden Gemeinden oder Dörfern, aufgebracht werden müssen, um ihre Kinder zu deren sportlichen oder kulturellen Aktivitäten zu bringen, möglichst gering sei.
Ratsherr Volker befürchtete eine „Kleinstädterei“. Es gebe gute Gründe, warum bestimmte Straßen nicht von der Stadt Hameln reguliert werden können. Dazu gehöre das übergeordnete Interesse des Staatswesens, das bestimmte Straßen bestimmte Fließgeschwindigkeiten haben müssen, um von A nach B auch überregional in einer bestimmten Zeit ankommen zu können.
Zudem sei absehbar, sobald die Möglichkeit einer flächendeckenden Reduzierung auf Tempo 30 km/h bestünde, diese auch umgesetzt werde.