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Anpassung der Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr der Stadt Hameln außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben
Beschlusstext
Die 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr der Stadt Hameln außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben wird in der aus Anlage 1 ersichtlichen Fassung beschlossen.
Aus der Aussprache
Herr Campe erörterte die Vorlage.
Auf die Frage von Herrn Jobst-Werner Brüggemann, wie es zustande kommt, dass bei der vorherigen Erhebung ein Zeitansatz von 8 Stunden zugrunde gelegt wurden und jetzt von 24 Stunden, antwortete Herr Breitkopf, dass nur eine 24-Stunden-Berechung möglich sei. Herr Campe fügte an, dass dies mit der nun vorliegenden Berechnung korrigiert sei.