Protokollauszug221/2022
Ausschuss für Finanzen, Personal und Wirtschaft 8/2022 am 01.12.2022


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Beschluss über die Jahresrechnung 2018 und Entlastung des

Beschlusstext
Der Jahresabschluss 2018 der Stadt Hameln einschließlich der rechtlich
unselbstständigen Stiftungen und des Netto-Regiebetriebs Betriebshof wird
gemäß § 129 Abs. 1 i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschlossen. Das Haushaltsjahr
2018 schließt mit einem Jahresergebnis i.H.v. -2.011.508,61 € ab.
Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 110 Abs. 6 S. 2 und § 123 Abs. 1 NKomVG erfolgt eine Zuführung zu den Stiftungsrücklagen i.H.v. 70.113,68 € (s. Schaubild unter Finanzielle Auswirkungen).
Gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO i.V.m. § 24 Abs. 2 KomHKVO ist der Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Jahresergebnis 2018 i.H.v. 36.460,36 € in der Bilanz vorzutragen. In der zeitlichen Reihenfolge ist vorrangig der Restfehlbetrag aus 2011 i.H.v. 4.444.955,35 € zu decken. Der verbleibende Jahresfehlbetrag aus 2011 i.H.v. 4.444.955,35 € sowie die Jahresfehlbeträge aus 2013 i.H.v. 14.374.137,50 € und aus 2017 i.H.v 18.702.810,67 € sind auf das nachfolgende Rechnungsjahr 2018 vorzutragen und gem. § 24 Abs. 2 Satz 2 KomHKVO zum nächstmöglichen Zeitpunkt auszugleichen, spätestens jedoch im sechsten Jahr nach der Feststellung des Fehlbetrags (s. Schaubild unter Finanzielle Auswirkungen).
Dem Oberbürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2018 gem. § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung erteilt.

Aus der Aussprache
Herr Seidel fasste den Bestätigungsvermerk zusammen und gab die Beschlussempfehlung die Jahresrechnung 2018 zu beschließen und dem Oberbürgermeister die Entlastung zu erteilen. Der kumulierte Fehlbetrag i.H.v. rd. 40 Mio. € werde mit Besorgnis gesehen, sei aber bei Städten in vergleichbarer Größenordnung nicht unüblich.