Vorlagendetails 221/2022

Beschluss über die Jahresrechnung 2018 und Entlastung des Oberbürgermeisters

Abteilung
14 Finanzen
Beschlusstext
1. Der Jahresabschluss 2018 der Stadt Hameln einschließlich der rechtlich
unselbstständigen Stiftungen und des Netto-Regiebetriebs Betriebshof wird gemäß § 129 Abs. 1 i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschlossen. Das Haushaltsjahr 2018 schließt mit einem Jahresergebnis i.H.v.
-2.011.508,61 € ab.
2. Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 110 Abs. 6 S. 2 und § 123 Abs. 1 NKomVG erfolgt eine Zuführung zu den Stiftungsrücklagen i.H.v. 70.113,68 € (s. Schaubild unter Finanzielle Auswirkungen).
3. Gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO i.V.m. § 24 Abs. 2 KomHKVO ist der Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Jahresergebnis 2018 i.H.v. 36.460,36 € in der Bilanz vorzutragen. In der zeitlichen Reihenfolge ist vorrangig der Restfehlbetrag aus 2011 i.H.v. 4.444.955,35 € zu decken. Der verbleibende Jahresfehlbetrag aus 2011 i.H.v. 4.444.955,35 € sowie die Jahresfehlbeträge aus 2013 i.H.v. 14.374.137,50 € und aus 2017 i.H.v 18.702.810,67 € sind auf das nachfolgende Rechnungsjahr 2018 vorzutragen und gem. § 24 Abs. 2 Satz 2 KomHKVO zum nächstmöglichen Zeitpunkt auszugleichen, spätestens jedoch im sechsten Jahr nach der Feststellung des Fehlbetrags (s. Schaubild unter Finanzielle Auswirkungen).
4. Dem Oberbürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2018 gem. § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung erteilt.
Abweichende Beschlusstexte
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Stellungnahme des Oberbürgermeisters gem. § 129 Abs. 1 NKomVG 238 KB PDF
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BeratungsfolgeDatumTOPNummerJaNeinEnth.Protokollauszug
Ausschuss für Finanzen, Personal und Wirtschaft 01.12.202248/2022 1300 Protokollauszug
Verwaltungsausschuss 07.12.202269/2022 Einstimmig Erst Anmelden
Rat 14.12.202287/2022 3800 Protokollauszug