Protokollauszug213/2022
Ausschuss für Stadtentwicklung 6/2022 am 23.11.2022


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Bebauungsplan 336 "Weserradweg Fischbecker Straße"

Beschlusstext
Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 23.09.2009 (Vorlage Nr. 86/2009) zur Verlegung des Weserradweges und der Erweiterung des Geltungsbereiches vom 25.05.2016 (Vorlage Nr. 94/2016) und vom 15.05.2022 (Vorlage Nr. 90/2020) wird im Kurvenbereich der Fischbecker Landstraße um eine öffentliche Verkehrsfläche zusätzlich erweitert. Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses inklusive der Erweiterungen umfasst die Flurstücke 27/7, 27/8, 29/16, 29/14, 29/33, 29/31, 29/29, 29/27, 29/25, 29/22, 29/19, 30/10 tlw. Flur 20; 1/15 tlw., 1/7, 1/14 Flur 23; 55/1 tlw., 10/5 tlw., 10/18 tlw. Flur 24; 74/5 tlw. Flur 44; 337/67, 340/67 tlw. Flur 5; der Gemarkung „Hameln“.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll für die Dauer von mindestens 30 Tagen im 5. Obergeschoss des Rathauses, Rathausplatz 1, 31785 Hameln zu jedermann Einsicht erfolgen. Die Planunterlagen können auch im Internet eingesehen werden.

Aus der Aussprache
Herr Sander leitete in die Beschlussvorlage ein.
AL 41 ergänzte, dass die Verlegung des Weserradwegs bereits seit dem Jahr 2015/2016 Thema sei und zwischenzeitlich aufgrund von Unklarheiten bei Eigentumsverhältnissen pausieren musste. Umso mehr freue man sich, nun mit der Realisierung des Bauvorhabens fortführen zu können und bittet den Ausschuss daher um Zustimmung, den Geltungsbereich des Bebauungsplans zu erweitern. Man habe die Öffentlichkeit sowie die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr frühzeitig an der Baumaßnahme beteiligt, sodass sich ergeben habe, dass eine Linksabbiegehilfe für PKW aus Richtung der Innenstadt zur Erschließung des zukunftsgerichteten Parkplatzes notwendig sei, um einen möglichen Rückstau im Vorhinein zu verhindern. Um mehr Möglichkeiten zur Errichtung dieser Linksabbiegehilfe zu schaffen, sollte der Geltungsbereich größer gefasst werden. Aus dem Hintergrund, dass sich die anliegende Jugendherberge plane zu erweitern und bei der Julius Tönebön Stiftung reger Besucherverkehr herrsche sowie durch den neuen Weserradweg neue Freizeitaktivitäten geschaffen werde. Für das Bauvorhaben seien entsprechende Gutachten eingeholt worden, auch im Bereich des vorgreifenden Artenschutzes.
Herr Sander ergänzte, dass sich bei der Planung des Parkplatzes um eine Zukunftsplanung handle und der Bau nicht sofort umgesetzt werde.
Herr Habenicht machte deutlich, dass die FDP-Fraktion sich sehr über das geplante Bauvorhaben freue, weil die Initiative vor 10 bis 15 Jahren selbst ins Leben gerufen worden sei. Herr Habenicht erfragte, ob es eine Möglichkeit geben werde, oberhalb von der Fischerbecker Straße auf den neuen Radweg fahren zu können, ohne einen Schlenker entlang der Jugendherberge machen zu müssen.
AL 41 führte hierzu aus, dass bei der Realisierung des Parkplatzes an ein entsprechendes Geh- und Fahrrecht gedacht werde, um einen solchen Zugang über den Parkplatz zu ermöglichen.
EStR merkte an, dass ein Zugang über den Parkplatz erst nach der Bauleitplanung möglich sein werde, aber es bislang noch keine konkreten Pläne zur Realisierung gebe. Ob dieser durch die Stadt Hameln, die Stadtwerke oder eine private Trägerschaft errichtet werde, sei derzeit ebenfalls unklar. Es werde nur die Möglichkeit geschaffen, zukünftig einen Parkplatz errichten zu können. EStR betonte, dass er den Eigentümern der betroffenen Grundstücke hochgradig dankbar sei und das Bauvorhaben ohne das Abtreten der jeweiligen Grundstücke nicht hätte umgesetzt werden können. Es handle sich um ein großzügiges Entgegenkommen, welches mit einem hohen Maß an Verantwortung verbunden sei.
Herr Campe fragte nach, ob sich die Eigentumsverhältnisse bei allen betroffenen Grundstücken endgültig geklärt haben.
EStR antwortete, dass man sich mit den Eigentümern handelseinig sei, der Schritt zum Notar bei einigen jedoch noch ausstehe.
Herr Campe erkundigte sich, wer für die Kosten der geplanten Linksabbiegerspur aufkommen werde.
EStR antwortete, dass die Stadt Hameln mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst für die Kosten aufkommen müsse.
Herr Campe führte aus, dass ihn der Radweg nicht hundertprozentig überzeugen würde, da der Radweg aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet und der damit auch verbundenen Reinigungskosten seine Tücken habe. Darüber hinaus kritisierte Herr Campe die fehlende Beleuchtung des Radwegs.
Herr Sander nahm dies zur Kenntnis.
Herr Dr. Lücke erfreute sich über die Erhöhung der Attraktivität des Weserradwegs und merkte an, dass es gut sei, sich die Möglichkeiten zur Errichtung eines Parkplatzes offen zu halten, aber dann geprüft werden müsse, ob die Investition sinnvoll sei.
Herr W. Meier richtete seinen Dank an die betroffenen Eigentümer und kritisierte eine unerwartete Wendung, so seien die ursprünglichen Aussagen zum Parkplatz erheblich geändert worden. In einem vorrangegangenen Ausschuss habe es sich bei dem Parkplatz um eine reine Angebotsplanung und Bedarfsplanung ohne Anlass gehandelt. Bei der vorliegenden Beschlussvorlage werde der Parkplatz hingegen direkt eingeplant, ohne dass ein entsprechender Bedarf ersichtlich sei. Die Stadtwerke würden aufgrund des fehlenden Bedarfs keinen Parkplatz bauen wollen. Herr W. Meier erkundigte sich, wer einen Bedarf an der Erstellung des Parkplatzes habe. Es gehe bei dem Vorhaben um den Ausbau eines Radweges, bei welchem schleichend ein Parkplatz ohne vorhanden Bedarf entstehe. Sollten die Jugendherberge oder die Tönebön Stiftung Baumaßnahmen durchführen wollen, so solle eine eigene Planung mit evtl. dazugehörigen Stellplätzen vorgewiesen werden. Es sei im Jahr 2022/2023 nicht mehr zeitgemäß, Grundflächen verschwinden zu lassen, um den Parkplatz errichten zu können. In einigen Jahren werde man sich fragen, wozu der Parkplatz dienen sollte, wenn zukünftig weniger Fahrzeuge, durch die Mehrnutzung von Fahrrädern und des öffentlichen Nahverkehrs, auf den Straßen unterwegs sein werden. Aufgrund von vorhandenen Beratungsbedarfs werde der heutigen Beschlussvorlage nicht zugestimmt.
EStR entgegnete, dass in dem Bereich bereits seit längerer Zeit ein hoher Parkdruck durch Besucher, Gäste und Bedienteste der Tönebön Stiftung und der Jugendherberge bestehe. Die Stadtwerke hätten nicht aufgrund eines fehlenden Bedarfs Abstand von dem Bauvorhaben der Parkplatzerrichtung genommen, sondern aufgrund von einer anderen Schwerpunktsetzung. Der Parkplatz werde als Angebot und zusätzliche Option gesehen, ob der Parkplatz so kommen müsse, sei nicht sicher. EStR unterstrich die Aussage von Herrn Dr. Lücke, dass es sinnvoll sei die Option offen zu halten und den Parkplatz bereits jetzt planerisch zu berücksichtigen, um sich bei einem aufkommenden Bedarf nicht wieder mit dem Thema einer notwendigen Bauleitplanung auseinandersetzen zu müssen.
Frau Schultze entgegnete in Anlehnung an die Aussage von Herrn Campe, dass derzeitige Radwege auch nicht beleuchtet und nur durch Straßenbeleuchtung erleuchtet werden. Eine Beleuchtung des Weserradwegs sei wünschenswert, aber nicht zeitgemäß. Derzeit würden Laternen aufgrund von Einsparmaßnahmen teilweise ausgeschaltet werden, sodass eine Beleuchtung des Weserradweges dem widerspreche.
Herr Paschwitz betonte, dass es sich nur um eine Option handle und nahm Bezug auf die Aussage von Herrn W. Meier, dass der kleine Parkplatz an der Jugendherberge zukünftig nicht mehr ausreichen werde. Herr Paschwitz erfragte, inwieweit eine Planung für ankommende Busse der Jugendherberge vorgesehen sei. Es werde immer wieder festgestellt, dass die Busse mit ankommenden Schulklassen an der Bushaltstelle im Kurvenbereich parken, sodass die Busse der VHP nicht an der Haltestelle halten können, was wiederum zu Problemen im Kurvenbereich führe.
EStR bejahte, dass es sich bei der Ankunft der großen Busse um ein Verkehrshindernis handle, die Situation jedoch nicht ohne Weiteres verbessert werden könne. Der Parkplatz biete nicht genug Platz, um den Wenderadius der Busse berücksichtigen zu können.
Herr Habenicht kritisierte die Aussage von Herrn W. Meier, den Baubeschluss nur wegen der Parkplatzsituation fallen zulassen. Es sei jahrelang für das Bauvorhaben gekämpft worden und es sei nicht absehbar, dass wir in ein paar Jahren nur noch mit Fahrrädern und Lastenrädern unterwegs sein werden. Man müsse auch den sehr regen Besucherverkehr der Tönebön Stiftung berücksichtigen. Die Errichtung eines Parkplatzes sei nur eine Option, weshalb der Ausbau des Radweges nicht durch Ideologien verhindert werden dürfe.
Herr Dr. Lücke betonte abermals, dass es sich nur um eine Option handle und die Debatte daher nicht verstehen würde. Es werde das Vorhaben der Stadt begrüßt, dass zukünftige Entwicklungen berücksichtigt werden. Es würden Kosten bei der Bauleitplanung und Debatten gesparten werden. In der heutigen Debatte gehe es darum, ob der Weserradweg gebaut werden soll und nicht um die Errichtung des Parkplatzes. Man könne in Zukunft noch immer über die Errichtung des Parkplatzes debattieren.
Herr Hedemann tat sein Entsetzen kund, dass das Bauvorhaben des Weserradwegs durch die Hintertür mit einer Parkplatzplanung belastet werde. Die Ablehnung des Parkplatzes habe nichts mit Ideologien zu tun. In der Kurve herrsche Platzmangel, sodass mit der notwendigen Linksabbiegerspur und generellem Mehrverkehr, die Stelle noch unübersichtlicher werden würde. Die Erweiterung des Bebauungsplans werde abgelehnt, weil nicht freiwillig ein Verkehrsknotenpunkt geschaffen werden dürfe. Hingegen würde dem Radweg an sich natürlich zugestimmt werden.
EStR wies die Vorwürfe zurück und stellte klar, dass die Parkplatzplanung nicht erst jetzt auf den Plänen aufgetaucht sei. Erst wenn der Bedarf an einem Parkplatz bestehe, müsse über die Linksabbiegerspur nachgedacht werden. Von der Realisierungsplanung des Parkplatzes sei man noch weit entfernt, es solle nur im Vorhinein möglich gemacht werden. Wenn die Pläne konkreter werden, müsse das Vorhaben genau untersucht werden. Es müsse dringend ein Beschluss zur Fortsetzung des Bauleitplanverfahrens gefasst werden, da ansonsten im nächsten Jahr nicht rechtzeitig mit dem Bau des Radweges begonnen werden könne und die Fördermittel zu kippen drohten. EStR wies daraufhin, dass es sich nur um die Erweiterung des Bebauungsplans handle und nicht direkt ein Auftrag für die Errichtung des Parkplatzes erteilt werden würde.
Herr D. Meier beantragte eine Sitzungsunterbrechung von fünf Minuten.
Abstimmungsergebnis zur Sitzungsunterbrechung von fünf Minuten
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13 Nein: 0 Enthaltung: 0
Die Sitzung wurde nach einer fünfminütigen Unterbrechung um 17:22 Uhr fortgesetzt.
Frau Echtermann teilte mit, dass bei einer Beratung keine Einigung getroffen werden konnte und daher die Verschiebung in den Verwaltungsausschuss beantragt werde.
Abstimmungsergebnis zur Verschiebung den Verwaltungsausschuss am 07.12.2022.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13 Nein: 0 Enthaltung: 0