Vorlagendetails
213/2022
Bebauungsplan 336 "Weserradweg Fischbecker Straße" Erweiterung Aufstellungsbeschluss Entwurf und Auslage gem. §§ 3 (2) und 4(2) Baugesetzbuch
- Abteilung
- 41 Stadtentwicklung und Planung
- Beschlusstext
- Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 23.09.2009 (Vorlage Nr. 86/2009) zur Verlegung des Weserradweges und der Erweiterung des Geltungsbereiches vom 25.05.2016 (Vorlage Nr. 94/2016) und vom 15.05.2022 (Vorlage Nr. 90/2020) wird im Kurvenbereich der Fischbecker Landstraße um eine öffentliche Verkehrsfläche zusätzlich erweitert. Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses inklusive der Erweiterungen umfasst die Flurstücke 27/7, 27/8, 29/16, 29/14, 29/33, 29/31, 29/29, 29/27, 29/25, 29/22, 29/19, 30/10 tlw. Flur 20; 1/15 tlw., 1/7, 1/14 Flur 23; 55/1 tlw., 10/5 tlw., 10/18 tlw. Flur 24; 74/5 tlw. Flur 44; 337/67, 340/67 tlw. Flur 5; der Gemarkung „Hameln“.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll für die Dauer von mindestens 30 Tagen im 5. Obergeschoss des Rathauses, Rathausplatz 1, 31785 Hameln zu jedermann Einsicht erfolgen. Die Planunterlagen können auch im Internet eingesehen werden. - Abweichende Beschlusstexte
Beratungsfolge | Datum | TOP | Nummer | Ja | Nein | Enth. | Protokollauszug | |
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Ausschuss für Stadtentwicklung | 23.11.2022 | 4 | 6/2022 | 13 | 0 | 0 | Protokollauszug | |
Verwaltungsausschuss | 07.12.2022 | 7 | 9/2022 | Einstimmig | Erst Anmelden |