Protokollauszug166/2022
Rat 5/2022 am 28.09.2022


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Energieeinsparung durch Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung in allen Hamelner Ortsteilen, Gewerbegebieten und an diversen Fuß- und Radwegen

Aus der Aussprache
EStR berichtete, dass zu der Thematik sämtliche Ortsräte angehört wurden und sich Tendenzen erkennen lassen. Überwiegend wurde eine Nachtabschaltung wochentags von 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr und am Wochenende von 0.00 Uhr bis 05.00 Uhr vorgeschlagen. Auch eine Ausnahme an Feiertagen wurde angeregt sowie einige Stadtteile bzw. Wohngebiete mit aufzunehmen.
EStR bestätigte, dass in bestimmten Bereichen im Stadtgebiet ebenfalls eine Nachtabschaltung vorgenommen werden könne soweit hier nur ein gemäßigter Aufwand erforderlich sei. Die Verkehrssicherheit müsse dabei gewahrt bleiben.
Ratsherr Binder beantragte eine Sitzungsunterbrechung von 5 Minuten.
Nach Wiederaufnahme der Sitzung erklärte Ratsherr Lönnecker, dass eine Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung grundsätzlich als notwendig angesehen werde. Bei steigender Kriminalität und vermehrten Sturzunfällen in der betroffenen Zeit müsse erneut geprüft werden. Zudem muss die Umrüstung der Straßenlaternen vorangetrieben werden, auch wenn keine Fördermittel fließen.
Die CDU-Fraktion signalisierte Zustimmung zu der auf die Anregungen der Ortschaften angepassten Vorlage.
Ratsherr Zemlin bemängelte, dass die BürgerInnen in den Stadtvierteln nicht befragt wurden. Gerade Behinderte haben ein höheres Sicherheitsrisiko bei Dunkelheit in den Straßen. Er schlug vor, die Nachtabschaltung auf ein Jahr zu befristen, um Erfahrungen zu sammeln, ob im nächsten Winter auch so verfahren werden kann.
Ratsherr Paschwitz mahnte, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet werden müsse und Frauen sich in der Dunkelheit fürchten.
EStR wies darauf hin, dass der Strom für das ganze Jahr 2023 gekauft werde. Wenn sich die Nachtabschaltung als nicht praktikabel erweise, könne der Rat dann den Beschluss wieder aufheben. Die Einsparungen würden nur so lange gehen, wie sie unbedingt nötig erscheinen.
Abstimmungsergebnis mit folgenden Änderungen:
Der Rat beschließt die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung in allen Hamelner Ortsteilen, den Wohnquartieren Basberg, Rotenberg, Hohes Feld, Klütviertel, Klütsüdhang, Am Schöt, An den Lehmkuhlen, den Gewerbegebieten sowie an diversen Fuß- und Radwegen. Die Nachtabschaltung erfolgt sonntags bis donnerstags in der Zeit von 23 bis 5 Uhr, freitags und samstags in der Zeit von 24 bis 5 Uhr. Ausgenommen werden die Weihnachtsfeiertage 24. bis 26.12. sowie der Jahreswechsel 31.12/01.01.
Die Maßnahme wird zunächst bis zum 29.02.2024 befristet.