Protokollauszug299/2021
Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz 3/2022 am 09.06.2022


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Reinigungs- und Sanierungsarbeiten an historischen Grabdenkmälern des Garnisonfriedhofs

Beschlusstext
Die Verwaltung wird beauftragt, die gesetzlich erforderlichen Reinigungs- und Sanierungsarbeiten an den historischen Grabmalen des Garnisonfriedhofs im Sinne der Priorisierung der Anlage 1 (Kostenkalkulation) wie folgt durchzuführen:
Die erforderlichen Arbeiten an den acht akut betroffenen Grabdenkmälern (Priorität 1) erfolgen im Jahr 2023. Die Mittel, in Höhe von 43.000 €, stehen im Doppelhaushalt 2022/2023 zur Verfügung.
Die erforderlichen Arbeiten an den elf mittelbar betroffenen Grabdenkmälern (Priorität 2) erfolgen im Jahr 2023. Die Mittel, in Höhe von 46.000 €, stehen im Doppelhaushalt 2022/2023 zur Verfügung. Der Sperrvermerk im Haushaltsplan, der die Folge des Beschlusses zur Vorlage 299/2021 war, wird entsprechend aufgehoben.
Die erforderlichen Arbeiten an den neun übrigen Grabdenkmälern (Priorität 3) sollen nach Möglichkeit im Jahr 2024 erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Mittelansätze für den Haushaltsplanentwurf 2024 anzumelden.

Aus der Aussprache
Herr Szubin stellte die Beschlussvorlage vor.
Frau Schütte beantragte die Einzelabstimmung der Punkte a) bis c) des Beschlussvorschlages. Die Arbeiten an den akut betroffenen Grabdenkmälern seien durchzuführen, hinsichtlich der weiteren Grabdenkmäler unter Punkte b) und c) wolle man jedoch lediglich auf dem Laufenden gehalten werden.
Herr Paschwitz fragte, warum der Antrag abgelehnt worden sei. Herr Szubin erklärte, dass es zu viele Anträge und zu wenig Fördermittel gegeben habe. Herr Aden ergänzte, dass der Grund nicht in der Qualität des Antrages lag. Im Gegensatz zu Privatleuten könne sich die Stadt jedoch nicht auf eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit berufen, da der Erhalt der Grabdenkmäler eine Pflichtaufgabe darstellt. Er fragte, ob es der Wunsch sei, die Punkte b) und c) des Beschlussvorschlages zeitlich zu schieben. Als Denkmalschutzbehörde müsse man dem Ministerium einen zeitlichen Rahmen aufzeigen, wann der Pflichtaufgabe nachgekommen wird.
Herr Zemlin fragte, was ein Beschluss bewirken würde, der die Verwaltung an der Umsetzung ihrer Pflichtaufgabe gänzlich hindere. Schließlich sei es rechtlich fragwürdig, wenn die Stadt ihren Pflichtaufgaben nicht nachkommt.
Herr Aden erklärte, dass eine zeitliche Verschiebung der nicht akut betroffenen Grabdenkmäler grundsätzlich möglich sei. Der Beschluss, die Arbeiten unter Punkt b) und c) gänzlich zu unterlassen und damit den Pflichtaufgaben nicht nachzukommen, sei jedoch rechtswidrig.
Frau Schütte fragte, wie die Aussichten auf einen erfolgreichen Förderantrag im kommenden Jahr seien. Herr Aden erklärte, man könne erneut einen Antrag stellen, man erhoffe sich jedoch keinen größeren Erfolg. Zudem sei zu bedenken, dass die Kosten der Arbeiten von Jahr zu Jahr steigen werden.
Auch Herr Langosch verwies auf die Preissteigerung von der letzten zur aktuellen Beschlussvorlage.
Anschließend zog Frau Schütte den Antrag auf Einzelabstimmung zurück und stellte stattdessen folgenden Änderungsantrag:
Ursprünglicher Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die gesetzlich erforderlichen Reinigungs- und Sanierungsarbeiten an den historischen Grabmalen des Garnisonfriedhofs im Sinne der Priorisierung der Anlage 1 (Kostenkalkulation) wie folgt durchzuführen:
Die erforderlichen Arbeiten an den acht akut betroffenen Grabdenkmälern (Priorität 1) erfolgen im Jahr 2023. Die Mittel, in Höhe von 43.000 €, stehen im Doppelhaushalt 2022/2023 zur Verfügung.
Die erforderlichen Arbeiten an den elf mittelbar betroffenen Grabdenkmälern (Priorität 2) erfolgen im Jahr 2023. Die Mittel, in Höhe von 46.000 €, stehen im Doppelhaushalt 2022/2023 zur Verfügung. Der Sperrvermerk im Haushaltsplan, der die Folge des Beschlusses zur Vorlage 299/2021 war, wird entsprechend aufgehoben.
Die erforderlichen Arbeiten an den neun übrigen Grabdenkmälern (Priorität 3) sollen nach Möglichkeit im Jahr 2024 erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Mittelansätze für den Haushaltsplanentwurf 2024 anzumelden.
Geänderter Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die gesetzlich erforderlichen Reinigungs- und Sanierungsarbeiten an den historischen Grabmalen des Garnisonfriedhofs im Sinne der Priorisierung der Anlage 1 (Kostenkalkulation) wie folgt durchzuführen:
Die erforderlichen Arbeiten an den acht akut betroffenen Grabdenkmälern (Priorität 1) erfolgen im Jahr 2023. Die Mittel, in Höhe von 43.000 €, stehen im Doppelhaushalt 2022/2023 zur Verfügung.
Die erforderlichen Arbeiten an den elf mittelbar betroffenen Grabdenkmälern (Priorität 2) und den neun übrigen Grabdenkmälern (Priorität 3) erfolgen im Jahr 2024. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Mittelansätze für den Haushaltsplanentwurf 2024 anzumelden.
Herr Meyer gab den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
Abstimmungsergebnis:
Ja 11 Nein 0 Enthaltungen 0