Abstimmungsdetails

Bebauungsplan Nr. 282 "Zeltlagerplatz Halvestorf" - Prüfung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Beschlusstext:
Über die zum Bebauungsplan Nr. 282 „Zeltlagerplatz Halvestorf“ vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen wird entsprechend den in Anlage 1 zu dieser Vorlage enthaltenen Beschlussvorschlägen beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 282 „Zeltlagerplatz Halvestorf“ wird als Satzung beschlossen; die Begründung und der Umweltbericht zum Bebauungsplan werden ebenfalls beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 282 „Zeltlagerplatz Halvestorf“ umfasst die Flurstücke 1/2, 2, 263, 294/3, Flur 1 der Gemarkung „Halvestorf“. Durch verknüpfende Festsetzung wird im Bereich dem Flurstück 116/3, Flur 1, Gemarkung Halvestorf eine externe arten- und naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme gem. § 9 Abs. 1a BauGB abgesichert
.

Dafür 13

Dagegen 0

Enthalten 0