Abstimmungsdetails

Bebauungsplan Nr. 516 „Im Meierholze“ – Prüfung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Beschlusstext:
Über die zum Bebauungsplan Nr. 516 „Im Meierholze“ vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen wird entsprechend den in Anlage 1 zu dieser Vorlage enthaltenen Beschlussvorschlägen beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 516 „Im Meierholze“ wird als Satzung beschlossen; die Begründung und der Umweltbericht zum Bebauungsplan werden ebenfalls beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 516 „Im Meierholze“ umfasst die Flurstücke 23/7 tlw., 181 tlw., 161/3 tlw., Flur 3 und 130/3 tlw., Flur 1, Gemarkung Halvestorf.
Durch verknüpfende Festsetzung wird im Bereich der Flurstücke 107/4 und 107/5, Flur 1, Gemarkung Halvestorf eine externe arten- und naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme gem. § 9 Abs. 1a BauGB abgesichert.

Dafür 13

Dagegen 0

Enthalten 0