Abstimmungsdetails

Bebauungsplan 286 „Feuerwehrhaus Halvestorf“ und 28. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung

Beschlusstext:
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehrhaus Halvestorf“ wird gemäß §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB), beschlossen. Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses umfasst den nördlichen Bereich des Flurstücks 11/05 in der Flur 2 der Gemarkung Halvestorf.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 (3) BauGB, im Parallelverfahren entsprechend geändert. Die Verwaltung wird beauftragt, das hierfür notwendige Verfahren durchzuführen.

Dafür 13

Dagegen 0

Enthalten 0