Abstimmungsdetails

Bildung eines Beirates für Menschen mit Behinderungen

Beschlusstext:
Der Rat der Stadt Hameln beschließt:
Die anliegende Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Hameln wird in Kraft gesetzt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Wahl gemäß § 4 der Satzung zu initiieren.
Zur Finanzierung der Aufgaben nach § 2 der Satzung und für Geschäftsausgaben ist mit dem Haushalt 2024 dem Beirat für Menschen mit Behinderungen ein Budget in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr zur Verfügung zu stellen.

Dafür 12

Dagegen 0

Enthalten 0