Abstimmungsdetails

Lebendige Zentren - Strategische Weiterentwicklung der Altstadt und des Weserufers II von III
Neue kommunale Förderrichtlinie "Hameln Altstadt"

Beschlusstext:
Die Neufassung der kommunalen Förderrichtlinie – Hameln Altstadt – wird auf Grundlage des § 164a Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. Nr. 5.3.3.1 (5) Buchstabe c) der Städtebauförderungsrichtlinie (R-StBauF) beschlossen. Mit dem Beschluss über die Neufassung tritt die alte Förderrichtlinie inkl. aller Änderungen außer Kraft.

Dafür 13

Dagegen 0

Enthalten 0