Abstimmungsdetails
Bebauungsplan Nr. 535/2 Änderung 5 "Gewerbegebiet Hottenbergsfeld" - Prüfung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
- Beschlusstext:
- Über die zum Bebauungsplan Nr. 535/2 Änderung 5 „Gewerbegebiet Hottenbergsfeld“ vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen wird entsprechend den in Anlage 1 zu dieser Vorlage enthaltenen Beschlussvorschlägen beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 535/2 Änderung 5 „Gewerbegebiet Hottenbergsfeld“ wird als Satzung beschlossen; die Begründung zum Bebauungsplan wird ebenfalls beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans 535/2 Änderung 5 „Hottenbergsfeld“ liegt am südwestlichen Rand des Gewerbegebietes, Carl-Wilhelm-Niemeyer-Straße Haus-Nummer 2 und umfasst in der Gemarkung Rohrsen, Flur 2, das Flurstück 44/11.
Dafür 13
Dagegen 0
Enthalten 0