Abstimmungsdetails

Gründung der „Kommunalen Klimaschutzgesellschaft Weserbergland mbH“

Beschlusstext:
Der Rat der Stadt Hameln stimmt der Gründung der Kommunalen Klimaschutzgesellschaft Weserbergland mbH (Arbeitstitel) zu. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000 €. Die Gesellschaftsanteile werden auf alle Gründungsgesellschafter zu gleichen Teilen verteilt.
Für den Fall, dass das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport die zu gründende Gesellschaft als Einrichtung nach § 136 Abs. 3 NKomVG einstuft, nimmt der Rat den Bericht nach § 136 Abs. 4 Satz 4 NKomVG zur Kenntnis und beschließt, dass die Kommunale Klimaschutzgesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) geführt wird.
Die Stadt Hameln beteiligt sich gemeinsam mit dem Landkreis Hameln-Pyrmont und weiteren kreisangehörigen Gemeinden sowie ggf. dem Landkreis Holzminden und ihm angehörigen Gemeinden an der neu zu gründenden Gesellschaft gemäß dem als Anlage zur Vorlage 86/2023 beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Zuge des Gründungsverfahrens ggf. erforderlich werdende redaktionelle Änderungen des Gesellschaftsvertrags vorzunehmen
Der Gesellschaftervertreter der Stadt Hameln wird angewiesen, in der Gründungsversammlung den für die Gründung der Gesellschaft und die Beteiligung der Stadt Hameln erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Beschlüssen zuzustimmen.
Die Vertretung der Stadt Hameln in der Gesellschafterversammlung der neu zu gründenden Projektgesellschaft nimmt der Leiter des Fachbereichs Umwelt und technische Dienste wahr. Die Vertretung im Verhinderungsfall wird bei Bedarf verwaltungsintern geregelt werden.

Dafür 12

Dagegen 0

Enthalten 1