Abstimmungsdetails

Aufstellungsbeschluss Wohnbauliche Entwicklung "Niederes Feld" in Halvestorf (2. Bauabschnitt "Im Meierholze")

Beschlusstext:
Der Aufstellungsbeschluss für die Erweiterung (2. Bauabschnitt) des Baugebietes „Im Meierholze“ wird für die noch nicht durch den Bebauungsplan Nr. 516 überplanten Bereiche aufgehoben. Der Geltungsbereich umfasste laut Vorlage 11/2021-1 in der Gemarkung Halvestorf, Flur 1, die Flurstücke 130/3, 161/3 tlw., 181 tlw., 160, 159/4, 149/2, 271 tlw., 238/2 tlw., 238/1, 136/3, 135/2, 159/5, 155, 270, 159/2, 132/4, 133/4, 134/7, 132/2, 133/2, 134/2, 134/6, 134/3, 134/4 sowie 134/9.
Die Aufstellung eines Bebauungsplans „Niederes Feld“ wird gemäß §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses umfasst die Flurstücke 23/7 tlw., 24/4 tlw., 182 tlw., 22/3 tlw., Flur 3 der Gemarkung „Halvestorf“.
Da durch den Bebauungsplan Nr. 516 „Im Meierholze“ das Eigenentwicklungspotenzial für die nächsten 10 Jahre vollends ausgeschöpft ist, wird beschlossen, dass mit der Realisierung des 2. Bauabschnittes erst im Jahr 2034 begonnen werden darf. Mit der Planung und Beauftragung von erforderlichen Gutachten darf bereits vorher begonnen werden.

Dafür 13

Dagegen 0

Enthalten 0