Abstimmungsdetails

Bebauungsplan Nr. 336 "Weserradweg Fischbecker Straße" - Prüfung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Beschlusstext:
Über die zum Bebauungsplan Nr. 336 „Weserradweg Fischbecker Straße“ vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen wird entsprechend den in Anlage 1 zu dieser Vorlage enthaltenen Beschlussvorschlägen beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 336 „Weserradweg Fischbecker Straße“ wird als Satzung beschlossen; die Begründung zum Bebauungsplan wird ebenfalls beschlossen.
Der Bebauungsplan schafft neben dem Weserradweg auch die planrechtlichen Voraussetzungen für die Verwirklichung eines Parkplatzes. Hierfür gilt gemäß dem Verwaltungsausschuss vom 07.12.2022 jedoch folgende Einschränkung: Der Parkplatz ist nur umzusetzen, wenn der Bedarf nachgewiesen und die verkehrlichen Randbedingungen abgearbeitet wurden. Darüber ist vor konkreten Planungen zum Parkplatz erneut ein Beschluss einzuholen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 336„Weserradweg Fischbecker Straße“ umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Hameln: Flur 20: 27/7, 27/8, 29/16, 29/14, 29/33, 29/31, 29/29, 29/27, 29/25, 29/22, 29/19, 30/11 tlw.; Flur 23: 1/15 tlw., 1/7, 1/14; Flur 24: 55/1tlw., 10/5 tlw., 10/18 tlw.; Flur 44: 74/5 tlw.; Flur 5: 337/67, 340/67 tlw. (Stand Dez. 2021).

Dafür 13

Dagegen 0

Enthalten 0